STEUERN Milder Müller
Mit 250 000 Mark im Jahr wird der Job nicht schlecht bezahlt, und die Arbeit ist, wie ein Amtsinhaber einmal gestand, mitunter schon um elf Uhr morgens getan.
Der Posten eines Landeszentralbank-Präsidenten -- Chef eines der elf Bundesbank-Ableger in den Ländern -- gilt denn auch als geruhsame Endstation für verdiente, doch überflüssig gewordene Politiker.
Letztes Jahr stieß zu der Runde ausrangierter Minister und Staatssekretäre jedoch ein Außenseiter, dessen Kenntnisse und Verdienste in diesem erlauchten Gremium einmalig sein dürften. Es geht um den Münchner Ministerialdirektor Lothar Müller, 52, seit Mitte 1979 Chef der bayrischen Landeszentralbank.
Im Laufe seiner steilen Beamten-Karriere, die ihn vom schlichten Betriebsprüfer zum Amtschef im bayrischen Finanzministerium trug, tat sich der zum Währungshüter avancierte Finanzbeamte durch besonders bürgerfreundliche Steuerentscheidungen hervor.
Allerdings galt Müllers Gunst, dem Landesbrauch entsprechend, vornehmlich gutbetuchten Steuerzahlern, die der heimischen CSU und ihrem Vorsitzenden Franz Josef Strauß freundschaftlich verbunden waren. So S.49 sorgte Müller in den sechziger Jahren dafür, daß der Strauß-Spezi und Wienerwald-Boß Friedrich Jahn den allzu steuersparend abgerechneten Import seiner Hendl nur mit einer erheblich gedrückten Geldstrafe büßen mußte (SPIEGEL 46/1976).
CSU-freundlichen Vereinen wie dem »Wirtschaftsbeirat der Union e. V.«, die vornehmlich durch Propaganda-Aktionen zugunsten der bayrischen Regierungspartei auffallen, garantierte der Finanzbeamte Müller durch die Anerkennung als »Berufsverband« großzügig die Steuerfreiheit. Den von CSU-Größen wie dem jetzigen Münchner Oberbürgermeister Erich Kiesl und dem Bundestagsabgeordneten Erich Riedl mitregierten Fußballvereinen FC Bayern und TSV München 1860 gewährte er generöse Umsatzsteuernachlässe.
Auch dem Fußballer Franz Beckenbauer gab Müller einsatzfreudig Deckung, als übereifrige Steuerfahnder dem »Kaiser« wegen ins Ausland verlagerter Lizenzeinnahmen Übles wollten.
Rangniedere Finanzbeamte, die an Müllers Milde Anstoß nahmen, wurden mit Disziplinarverfahren und Versetzungen gemaßregelt. Den Beamten des Bundesrechnungshofs, die einige Müller-Entscheidungen in einem internen Papier rügten, erteilte das bayrische Finanzministerium, angeblich nach Absprache mit Strauß, Hausverbot.
Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuß, der auf Antrag der Münchner SPD-Landtagsfraktion in der letzten Legislaturperiode die Müller-Praktiken durchleuchten sollte, fand nichts daran auszusetzen. Die CSU-Mehrheit hatte alle unliebsamen Beweisanträge der Opposition abgewürgt.
Rechtzeitig zu Müllers bisher letztem Karrieresprung in die Chefetage der Landeszentralbank stellte schließlich auch die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt, Begünstigung, Untreue und Steuerhinterziehung ein.
»Es gibt«, befand danach Bayerns Finanzminister Max Streibl über den allgegenwärtigen Steuerbeamten, »keine geeignetere Persönlichkeit, die im Augenblick zur Verfügung steht.«
Doch bei dem Großreinemachen vorm Amtsantritt des neuen Präsidenten hatten die Förderer des CSU-Freunds zumindest einen Fall nur ungenügend weggeputzt.
Müller wirkte erst wenige Wochen in dem ehrenvollen Amt, das ihn zugleich zum Mitglied des Zentralbankrats und damit zum Mitverantwortlichen für die Kredit- und Währungspolitik der Bundesbank macht, da meldeten Bayerns Sozialdemokraten eine weitere Steueraffäre aus der bewegten Vergangenheit des Finanzexperten.
Der Fall weist alle Elemente der klassischen Müller-Methode auf. Beteiligte: S.50 ein prominenter Steuerzahler, der Gewinne ins Ausland verlagert, sowie ein milliardenschwerer Großkonzern, der von der Anwaltskanzlei des CSU-Landesgruppen-Vorsitzenden in Bonn, Friedrich Zimmermann, vertreten wird.
1961 hatte der Ingenieur Felix Wankel, Erfinder des »Wankel«-Motors, im schweizerischen Chur eine Firma namens »Rotary Engines GmbH« gegründet, an der er später auch den Finanzier Ernst Hutzenlaub aus Hannover mit 50 Prozent beteiligte.
Auf diese »Rotary«-Gesellschaft übertrug der Erfinder den ihm gehörenden Anteil der Wankel-Motor-Patente, die er zusammen mit der Neckarsulmer Autofabrik NSU ("Ro 80") auswertete. Wankels Lizenzeinnahmen mußten also nicht mehr über seine in Lindau eingetragene »Wankel GmbH« versteuert werden, sondern zu den niedrigeren Schweizer Tarifen.
Doch nach einer Betriebsprüfung bei dem in Lindau lebenden Ingenieur befand das zuständige Finanzamt Kempten 1969, die Rotary-Gründung sei »einzig und allein aus steuerlichen Gründen zum Zweck der Verlagerung von Vermögen und Einkünften erfolgt«.
Die Kemptener Prüfer forderten etliche Steuermillionen zurück und leiteten zudem gegen Wankel, Hutzenlaub und einen beteiligten Steueranwalt Strafverfahren wegen »Steuerverkürzung« ein.
Hilfesuchend wandten sich die Steuerverfolgten an die Vorgesetzten der störrischen Kemptener im Münchner Finanzministerium und in der Oberfinanzdirektion (OFD).
Dort, in der Betriebsprüfungsstelle der OFD, amtierte zum Glück ein freundlicher Beamter: Lothar Müller. Der zeigte sogleich guten Willen und versicherte, wie Wankels Vertreter nach einer Besprechung notierte, »den Steuerfall aus der Welt zu schaffen«.
Leider gebe es einige »wesentliche Erschwerungen«. Es habe sich der Rechnungshof des Landes Bayern eingemischt und die abgezweigten Lizenzen »als verdeckte Gewinnausschüttungen« bezeichnet. Auch Kollegen der für NSU zuständigen OFD Stuttgart -das mache die Sache »noch kritischer« -- hätten die Auffassung der Kemptener voll bestätigt.
Und schließlich, so hörten die Bittsteller von Müller, hätte die Oberfinanzdirektion gerade »in einem oder mehreren Einzelfällen« per Anweisung Steuerstrafverfahren eingestellt und damit Unmut bei den unteren Finanzbehörden und sogar Dienstaufsichtsbeschwerden ausgelöst. Da sei es zur Zeit nicht so einfach, gefällig zu sein.
Trotz der widrigen Umstände versprach Müller, »über juristische Begründungen nachzudenken«, um wenigstens das lästige Steuerstrafverfahren abzuwenden. Als Ergebnis von Müllers Nachdenken mußten die Kemptener schließlich die Strafsache einstellen. Immerhin aber zahlte der des Hickhacks überdrüssige Erfinder 30 Millionen Mark Steuer nach.
Damit hätte der Fall nach bayrischem Brauch sein Bewenden haben können. Doch im Herbst 1971 verkauften Ingenieur Wankel und Hutzenlaub ihre Wankel GmbH nebst schweizerischem Rotary-Ableger dem englischen Multi Lonrho, einem machtvollen Konglomerat aus Bergbau, Landwirtschaft, Finanzgeschäften und vielem mehr mit damals 80 000 Beschäftigten und 192 Millionen Pfund Umsatz. Und Lonrho begann das Steuer-Spiel von neuem.
Der welterfahrene Multi ging allerdings geschickter vor als der eigensinnige Erfinder: Rechtsvertreter von Lonrho wurde die Kanzlei von Strauß-Intimus Friedrich Zimmermann.
Anwalt Rudolf Nörr aus der Zimmermann-Kanzlei verlangte schlicht, sein Mandant solle überhaupt keine deutschen Steuern mehr zahlen -- die vormaligen Wankel-Rechte seien »jedenfalls ab 1. 10. 1971 (dem Verkaufsdatum, d. Red.) der Firma Rotary Engines GmbH zuzurechnen«.
Wieder oblag es Müller, sich eine passende Begründung dafür auszudenken. Und das war nicht ganz einfach. Denn die wackeren Kemptener hatten gegen die neuen Besitzer bereits einen Steuerbescheid über acht Millionen Mark, allein für ein einziges Quartal, erlassen.
Wankels Ex-Partner Hutzenlaub, inzwischen in Lonrho-Dienste übergewechselt, hatte jedoch -- so rühmte er sich später -- offenbar Mittel, den milden Müller zur richtigen Entscheidung zu bewegen.
Nach einem Gespräch unter vier Augen ließ der OFD-Prüfer jedenfalls den Kemptener Bescheid formlos und ohne Begründung kassieren. Von 1971 bis 1974 entgingen der bayrischen Finanzkasse durch das Wohlwollen des großzügigen Münchner Steuerbeamten schätzungsweise 40 Millionen Mark.
Die bayrische Regierungspartei und ihren Finanzminister scheint der Verlust wenig zu schmerzen. Staatsminister Max Streibl beschied die SPD auf eine Landtagsanfrage hin bündig, »daß der Steuerfall ordnungsgemäß abgewickelt wurde«.