Millionenstreit HRE-Prozess auf 2010 vertagt
München - Stillstand im Millionenstreit: Der bislang größte Schadensersatzprozess um den inzwischen verstaatlichten Immobilienfinanzierer Hypo Real Estate (HRE) ist auf das kommende Jahr vertagt worden. Zu einem Vergleichsvorschlag des Landgerichts München I wollten sich am Donnerstag weder Kläger noch HRE äußern.
Die Kläger fordern 320 Millionen Euro Schadensersatz, die im Falle einer Verurteilung der HRE der Bund als Inhaber der Bank zahlen müsste - und damit letztlich der Steuerzahler.
Der Vorsitzende Richter Matthias Ruderisch bemängelte die von dem Frankfurter Rechtsanwalt Andreas Tilp vertretene Sammelklage von insgesamt 56 Fonds an etlichen Punkten. Ruderisch kritisierte, es sei unklar, wer genau hinter den Forderungen stehe. Außerdem fehle eine sachliche Begründung für die Forderungen. Um Schadensersatz einklagen zu können, müsse die Bank kursrelevante Insider-Informationen nicht rechtzeitig weitergegeben haben. Darüber hinaus sei der Zeitraum für die Forderungen von Mitte Juli 2007 bis Mitte Januar 2008 nicht schlüssig begründet. "Im Moment ist für uns die Klage nicht entscheidungsreif", sagte Ruderisch.
Das Gericht gab Tilp und dessen Kanzlei allerdings bis zum 10. Oktober Gelegenheit, die Mängel in der Klage zu beseitigen. Die HRE-Vertreter wiederum erhielten bis zum 15. Dezember Frist, um auf die Überarbeitung zu reagieren. Weiter verhandelt werden soll dann am 14. Januar kommenden Jahres.
Richter Ruderisch schlug vor, dass die HRE den Schaden zu 100 Prozent ersetze, der den Fonds zwischen dem 1. und 15. Januar 2008 entstanden ist. Außerdem könnten für den Zeitraum von Ende November bis Ende Dezember 2007 zehn bis zwanzig Prozent ersetzt werden. Einen Schadensersatz für die ebenfalls in der Klage enthaltene Zeit von Juli bis Ende November sieht der Vorschlag nicht vor. Nehmen Kläger und HRE den Vorschlag an, würde sich die Forderung von 320 Millionen Euro deutlich reduzieren. Beide Seiten äußerten sich aber zunächst nicht.
Tilp sagte am Rande des Prozesses, er werde den Vergleichsvorschlag den von ihm vertretenen 56 Fonds vorlegen. Sein Ziel sei aber ohnehin nicht eine Entscheidung des Münchner Landgerichts. Er wolle die Forderungen des Fonds in einen Musterprozess vor das bayerische Oberlandesgericht (OLG) bringen.
Damit es zu solch einem Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMug) kommen kann, müssen Anträge dazu aus mindestens zehn verschiedenen HRE-Prozessen vorliegen. Tilp sagte, seit dieser Woche vertrete allein seine Kanzlei zehn solcher Anträge. "Wir können aus eigener Kraft einen Musterprozess erzwingen. Der HRE-Prozess wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ans OLG gehen." Sobald es zu solch einem Musterprozess kommt, ruhen die anderen Schadensersatz-Prozesse.
Allein in München sind nach Angaben des Gerichts im Moment mehr als 50 Klagen von Anlegern anhängig. Diese fühlen sich von der früheren HRE-Führung hinters Licht geführt und durch falsche Angaben zum Aktienkauf veranlasst.
Die HRE stand im Zuge der weltweiten Immobilienkrise durch riskante Geschäfte in Milliardenhöhe am Rande des Zusammenbruchs. Dieser konnte nur durch die Hilfe des Bundes verhindert werden. Inzwischen übernahm der Bund auch die vollständige Kontrolle über die HRE.