Mindestlohn Union akzeptiert Lohnuntergrenze
Berlin - "Ein Lohn darf nicht sittenwidrig sein", betonte Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger heute in Berlin. Deshalb sei die Union bereit, eine Konkretisierung dieses Begriffs im Gesetz vorzunehmen. Auch der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Ralf Brauksiepe, unterstützte die Absicht von Arbeitsminister Franz Müntefering, "überall in Deutschland für anständige Arbeit auch einen anständigen Lohn zu zahlen".
Oettinger betonte allerdings, eine pauschale Definition sittenwidriger Löhne anhand der Höhe des Lohnes komme nicht in Frage. "Man kann Beträge nicht starr festlegen", sagte der CDU-Politiker. Ob ein Lohn sittenwidrig sei, hänge etwa von der Qualifikation des Beschäftigten sowie vom Umfeld ab. Wie der hessische Ministerpräsident Roland Koch bekräftigte Oettinger seine generelle Skepsis gegenüber gesetzlichen Mindestlöhnen. Der Staat müsse sich um die Schaffung neuer Arbeitsplätze kümmern und dürfe nicht die Lohnfindung an sich ziehen. "Das ist Aufgabe der Tarifvertragsparteien, und wir müssen dann darüber reden, wie wir das absichern können", sagte Koch. Oettinger sagte, er könne sich Mindestlöhne höchstens in der Gastronomie, im Friseurhandwerk und in der Kosmetikbranche vorstellen.
Erklärtes Ziel der Koalition ist es, ungewollte soziale Verwerfungen beim Lohnniveau zu vermeiden. Als ein Bereich gilt der Kampf gegen sittenwidrige Löhne. Die Koalitionsspitzen hatten sich darauf verständigt, dass dafür der tarifliche oder ortsübliche Lohn Orientierungspunkt sein müsse. Daran angelehnt hatte Müntefering es am Wochenende als inakzeptabel bezeichnet, dass der Staat Hungerlöhne über Sozialtransfers für die Unternehmen aufstocken müsse. Als Grenzwert könne etwa gelten, dass ein Lohn nicht unter 30 Prozent unter dem in der Branche oder dem vor Ort üblichen Tarif liegen dürfe. Alternativ ließe sich als "Richtmarke" der so genannte unangemessen niedrige Lohn festsetzen, der schon bei 20 Prozent unterhalb der orts- oder branchenüblichen Höhe beginne.
Arbeitsgruppe berät über Niedriglohnsektor
Eine andere Variante, die geprüft werden soll, ist das Modell einer so genannten "Lohnanteilsschranke". Laut dem Magazin "Focus" erwägt das Arbeitsministerium ein Modell, das einen Lohnanspruch in Höhe des auf den Bruttobetrag hochgerechneten Arbeitslosengeld-II-Anspruchs vorsieht. Dies entspräche einem Verdienst von 1100 Euro brutto. Darüber hinaus hat Müntefering den Auftrag erhalten, gesetzlich fixierte Mindestlöhne für weitere zehn Branchen zu prüfen.
Der Bundesvorsitzende des Mittelstandsflügels der Union, Josef Schlarmann, stellte sich hinter den Vorschlag von Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU), der für Bezieher von Arbeitslosengeld II eine Arbeitspflicht anstrebt. Dies fördere die Integration von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt. Der Ansatz sei richtig, den Niedriglohnsektor weiter auszubauen "statt ihn durch Mindestlöhne zu verbieten". Insbesondere sei der Erhalt der Minijobs nötig, die sich als flexible Arbeitsmöglichkeit für 6,9 Millionen Arbeitnehmer entwickelt hätten.
Das Bonner Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) war in einer Studie für Glos' Ministerium zum Ergebnis gekommen, dass dessen Konzept bis zu 1,4 Millionen Arbeitslose in Beschäftigung bringen könne. Dagegen bescheinigte es dem bisher von Müntefering bevorzugten Niedriglohn-Modell lediglich einen Effekt von 146.000 neuen Stellen.
Eine Koalitionsarbeitsgruppe wollte am Abend erneut über den Niedriglohnsektor beraten. Das Thema Mindestlöhne wird dort aber weitgehend ausgeklammert. Ein Sprecher Münteferings verwies darauf, dass der Koalitionsausschuss beschlossen habe, für das Thema Mindestlohn ein eigenes Gremium einzurichten. Ein Gesamtkonzept für den Mindestlohn könne daher erst vorgelegt werden, wenn man auch bei diesem Kernthema vorangekommen sei.
CDU-Arbeitsmarktexperte Brauksiepe sagte im ZDF mit Blick auf das Treffen der Arbeitsgruppe am Abend, Diskussionsbedarf gebe es zum gesamten Niedriglohnsektor. Als Beispiel nannte er Kombilohnmodelle oder den Hinzuverdienst für Arbeitslosengeld-II-Empfänger.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte die Absicht, sittenwidrige Niedriglöhne zu verbieten. "Mit aller Deutlichkeit mache ich aber auch darauf aufmerksam, dass eine solche Initiative gesetzlich festgelegte Mindestlöhne nicht ersetzen kann", sagte DGB-Chef Michael Sommer.
mik/Reuters/dpa