Minijobs Bundesbank spricht von einem Erfolgsmodell
Frankfurt am Main - Teilweise seien zwar Vollzeitstellen durch geringfügige Beschäftigungsverhältnisse ersetzt worden, schreiben die Volkswirte in ihrem am Montag veröffentlichten Monatsbericht Februar. "Größer aber war wohl die Zahl der Fälle, bei denen neue Arbeitsmöglichkeiten geschaffen wurden." Die zeitliche Flexibilität, die Spielräume bei der Entlohnung und einfache Verwaltungsvorgänge hätten die Nachfrage nach Minijobs erhöht.
Gleichzeitig hätten die zum 1. April 2003 in Kraft getretenen Regelungen auch die Schwarzarbeit verringert. Insgesamt spreche der Erfolg der Minijobs für eine weitere Flexibilisierung des Arbeitsmarkts und eine weniger strikte Anrechnungspraxis von Minijobs beim Arbeitslosengeld II.
Seit der Neuregelung stieg die Zahl der geringfügig Beschäftigten der Bundesbank zufolge bis Ende 2004 um rund 1,6 Millionen auf fast 7 Millionen. Im gleichen Zeitraum gingen 750.000 Vollzeitarbeitsplätze verloren. Manche Ökonomen vermuten daher, dass viele Vollzeitstellen in Minijobs aufgespalten wurden.
In den einzelnen Branchen machte die Bundesbank dagegen unterschiedliche Entwicklungen aus. Im Gastgewerbe und beim Einzelhandel sei tatsächlich der Ausbau der geringfügigen Beschäftigung mit einem deutlichen Abbau der "Normal"-Beschäftigung einhergegangen. "Auf der anderen Seite wurden nicht zuletzt bei den unternehmensnahen Dienstleistern sowie im Gesundheitswesen beide Beschäftigungskategorien merklich aufgestockt", schrieben die Bundesbank-Ökonomen.
"Insgesamt fällt der Befund recht differenziert aus und kann keineswegs im Sinne eines Scheiterns des Reformansatzes gewertet werden", urteilten die Bundesbank-Experten. "Vielmehr lässt sich der Minijob-Boom als Aufforderung verstehen, auch die Kernbereiche des Arbeitsmarktes stärker zu flexibilisieren." Zudem sollten die Minijobs stärker eingesetzt werden, um Erwerbslose wieder in Arbeit zu bringen: "Eine weniger restriktive Gestaltung der Anrechnungspraxis, die für die Empfänger von Arbeitslosengeld II den Anreiz zur Aufnahme eines Minijobs - insbesondere im Vergleich zu den "Ein-Euro-Jobs" - erhöht, wäre deshalb angezeigt."