Preise Mit der Zeit
Ein Berliner Genosse lieferte die Idee. Kurt Markert, SPD-Mitglied und Direktor beim Bundeskartellamt, schlug seinen Parteifreunden in Bonn vor, gegen den rasanten Preisauftrieb einmal anders anzugehen: Marktbeherrschende Unternehmen, so der Wettbewerbshüter, sollten sich Preiserhöhungen zukünftig von der Berliner Kartellbehörde genehmigen lassen.
Von der Politik der Mineralölkonzerne geschockt, die naheliegendem politischem Weitblick zum Trotz in der Versorgungskrise ganz unsensibel ihre Gewinne vervielfachten, und in Erwartung zweistelliger Teuerungsraten 1974, erwärmen sich immer mehr Sozialdemokraten für Markerts Vorschlag.
Als »Schuß vor den Bug« empfiehlt SPD-MdB Wilhelm Nölling ein Preisgenehmigungs- Verfahren für Marktbeherrscher. Sein Kollege Uwe Jens sieht darin die Chance, »eine inflationäre Quelle zu verstopfen«. Auch Manfred Lahnstein, des Kanzlers Wirtschaftsberater, ist angetan: »Die abschreckende Wirkung wäre nicht zu unterschätzen.«
Schon heute gestattet das geltende Kartellrecht, die Preise von jenen Unternehmen zu kontrollieren, die keinem echten Wettbewerb ausgesetzt sind. So verlangten die Berliner Kartellbeamten im vergangenen September von der Braun AG Einsicht in die Kalkulation ihrer Elektro-Rasierer.
Das Frankfurter Unternehmen hatte. so der Verdacht der Wettbewerbshüter, seine übermächtige Marktstellung zu einer ungerechtfertigten Preiserhöhung genutzt. Die Demarche hatte Erfolg: Ende Januar nahm Braun, nach Verhandlungen mit dem Kartellamt, freiwillig die Preiserhöhung zurück.
Anstatt jedoch stets nur gegen bereits vollzogene Preiserhöhungen vorgehen zu können, will Markert künftig die Preise von ausgewählten Konzernen im vorhinein genehmigungspflichtig machen: Beabsichtigte Teuerungen sollen jene Großunternehmen gemäß Verordnung nach Berlin melden, innerhalb einer Frist von etwa vier Wochen könnte dann das Kartellamt widersprechen.
»Die nachträgliche Kontrolle«, begründet Markert, »ist sehr schwer, weil man den Dingen hinterherläuft. Bei einer vorherigen Kontrolle haben wir viel mehr Druckmöglichkeiten.
Nur zu gern hätten die Preiswächter schon vor den kräftigen Benzinpreis-Erhöhungen Ende Januar nachgeprüft, ob zehn Pfennig mehr je Liter tatsächlich gerechtfertigt waren. Und nur zu gern würden sie sich die hochgradig konzentrierten Wirtschaftsbereiche herauspicken« etwa
* die Chemie-Industrie, wo drei Große (Hoechst, Bayer und BASF) den Markt für chemische Vorprodukte beherrschen;
* die Zementindustrie, wo beispielsweise im süddeutschen Raum zwei Unternehmen (Heidelberger Zement und Schwenk) drei Viertel des Gesamtabsatzes besorgen;
* die Dungemittelindustrie, wo drei Unternehmen (BASF, Hoechst und Ruhrstickstoff) auf dem Stickstoffmarkt dominieren;
* die Glasindustrie, wo französischen Unternehmen (Samt Goubain und Boussois Souchon Neuvesel) fast die gesamten deutschen Fabrikationsanlagen gehören;
* die Margarine-Industrie, wo ein Unternehmen (die Unilever-Tochter Union Deutsche Lebensmittelwerke) über 70 Prozent des Marktes im Griff hat.
In der Zentrale des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDT) am Kölner Rheinufer blocken die Interessen-Wahrer der Unternehmer schon vorsorglich ab. Für Werner Benisch, Wettbewerbs-Spezialist des BDI, ist das vorgeschlagene Genehmigungsverfahren schlicht »marktwirtschaftsfeindlich«.
Dieser Ansicht liegt wohl ein ganz besonderes Verständnis von Marktwirtschaft zugrunde. Denn anders als eine für alle Wirtschaftsbereiche geltende Preiskontrolle -- die in Bonn nicht erwogen wird -- würde eine Preisgenehmigungspflicht für marktbeherrschende Firmen nur jene Unternehmen treffen, »wo die Marktwirtschaft längst kaputt ist« (MdB Jens).
Sowenig die vorherige Preiskontrolle gegen ein, sinnvolles Verständnis von Marktwirtschaft verstößt, so schwierig wäre es für die staatlichen Preiswächter. das angemessene Entgelt für bestimmte Erzeugnisse festzulegen.
Die stets probate Begründung von Preiserhöhungen, die Kosten seien gestiegen, könnten die Kartellbeamten häufig gar nicht oder nur mühsam widerlegen. bespielsweise wenn multinationale Konzerne Fertigteile oder Rohstoffe. von Konzernmüttern oder Töchtern aus dem Ausland beziehen. Da die Macht des Bonner Gesetzgebers nur bis zur deutschen Grenze reicht. können die Preiskontrolleure nicht nachprüfen, ob konzerninterne Verrechnungspreise -- etwa die Rohöl-Lieferpreise der Ölkonzerne -- überhöht sind. Die Gewinnsteigerungen etwa der Mineralöl-Oligopole liefern lediglich den Beweis, daß sich die Konzerne vor Nachstellungen nicht fürchten. »Das gibt sicher enorme Schwierigkeiten«, gesteht denn auch Kartellamts-Direktor Markert zu, »aber wir müssen es probieren.«
Der zuständige Bonner Wirtschaftsminister Hans Friderichs scheut den Versuch allerdings noch. »Bei Friderichs« so ein Wirtschafts-Ministerialer, »darf man das Wort Preiskontrolle gar nicht in den Mund nehmen.«
Das könnte sich ändern wenn die Preise erst einmal zweistellig laufen und die Bundesbürger den Sozialliberalen weitere Wahl-Abfuhren in gleicher Prozentstärke bereitet haben. Sozialdemokrat Jens, im Bundestag Chef-Promoter des Genehmigungs-Verfahrens, ist überzeugt: »Die Zeit arbeitet für uns.«