Mitbestimmung Arbeitgeber setzen auf das Optionsmodell
Berlin - Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) haben am Dienstag den Bericht ihrer gemeinsamen Arbeitskommission vorgelegt. Es gehe ausdrücklich nicht um die Abschaffung, sondern um eine Anpassung, Modernisierung und Öffnung der drei Jahrzehnte alten Mitbestimmung, versicherten die Verbände.
Im Kern sieht das Konzept vor, dass Unternehmen die Form, Art und Umfang der Mitbestimmung selbst über Vereinbarungen regeln. Gesetzliche Vorgaben sollen nur bei Nichteinigung greifen.
Anpassung an Globalisierung und EU-Recht
In großen Konzernen stellen Arbeitnehmer derzeit die Hälfte der Mitglieder im Aufsichtsrat. Der gemeinsame Vorstoß soll die Mitbestimmung an die durch Globalisierung und EU-Recht veränderte Wirtschaftswelt anpassen.
Ausländische Unternehmensformen ohne Mitbestimmung könnten sich mittlerweile ohne weiteres in Deutschland niederlassen. "Damit ist der potenzielle Wettbewerb unterschiedlicher Mitbestimmungssysteme eröffnet", hieß es im Bericht.
Betriebsräte sollen Macht abgeben
In der praktischen Umsetzung sollen Geschäftsführung und ein per Urwahl zu bestimmendes Arbeitnehmergremium - nicht der Betriebsrat - über das Ausmaß der Mitbestimmung verhandeln und entscheiden. Als Richtlinie werden ihnen drei Modelle an die Hand gegeben.
Variante A sieht wie bisher die paritätische, also hälftige Besetzung der Aufsichtsräte mit Arbeitnehmervertretern und Anteilseignern vor. Das zweite - von den Verbänden favorisierte - Modell will die Zahl der Arbeitnehmersitze auf ein Drittel beschränken. Schließlich würde das dritte, so genannte Konsultationsmodell, als reines Arbeitnehmergremium außerhalb des Aufsichtsrates angesiedelt.
Letztes Wort haben die Anteilseigner
Das letzte Wort über die auf Betriebsebene erzielten Ergebnisse hätten aber die Anteilseigner, die die Mitbestimmungsvereinbarung bei einer Haupt- oder Gesellschafterversammlung mit Drei-Viertel-Mehrheit annehmen oder ablehnen könnten. Nur bei einer Nicht-Einigung soll per Gesetz quasi als Auffanglösung eine Drittelbeteiligung greifen, was bei großen Konzernen zu einer Reduzierung der Arbeitnehmersitze führen würde.
In der Kommission gab es aber offenbar auch Stimmen, die sich bei einer Nichteinigung für Besitzstandswahrung aussprachen. Dann würde sich nach ergebnislosen Verhandlungen in dem betroffenen Betrieb bei der Mitbestimmung nichts ändern.