MLP Einstweilige Verfügung gegen "Börse Online"
Heidelberg - Das Magazin dürfe ab sofort die Kapitalflussrechnung des Finanzdienstleisters nicht mehr als "Doppelabrechnung" darstellen, teilte MLP am Dienstag mit. Auch den Bilanzexperten Karlheinz Küting darf "Börse Online" nicht länger mit der Aussage zitieren, er habe noch offene Fragen zu den MLP-Bilanzen. Bei Nichtbeachtung droht ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro. "Wir haben die feste Absicht, sämtliche weiteren rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen", ergänzte MLP-Chef Bernhard Termühlen am Dienstag.
Aber auch im eigenen Hause will MLP einiges zum Besseren wenden. Wie ein Firmensprecher mitteilte, würden Bilanzen und Geschäftszahlen künftig für die Öffentlichkeit transparenter gemacht. Es gehe darum, die unhaltbaren Vorwürfe in ihrer Substanz zu entkräften.
MLP wehrte sich gegen die Kritik der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) an der Firmenpolitik, die Einzelabschlüsse der Tochtergesellschaften nicht zu veröffentlichen. Die Abschlüsse seien zu einem späteren Zeitpunkt ohnehin im Bundesanzeiger nachzulesen, so dass von einer Zurückhaltung keine Rede sein könne, sagte ein MLP-Sprecher. Aber weil offenbar das Interesse der Öffentlichkeit so groß sei, sei MLP bereit, die Abschlüsse auf Anfrage vorab zur Verfügung zu stellen. Allerdings müssten diese zuvor noch von den jeweiligen Hauptversammlungen gebilligt werden.
Die MLP-Aktie legte am Dienstagnachmittag deutlich zu und gehörte zu den wenigen Gewinnern im Dax. "Die Ankündigung juristischer Schritte gegen 'Börse Online' hat viele Anleger erst einmal etwas beruhigt", hatten Händler am Montag in Frankfurt erklärt. Bei solch schwerwiegenden Anschuldigungen reiche es nicht aus, Vorwürfe nur zu dementieren. Zum zweiten Mal innerhalb eines Monats hatte "Börse Online" am Mittwoch vergangener Woche die MLP-Bilanz angezweifelt und damit Kurseinbrüche von mehr als 15 Prozent verursacht.