MobilCom klagt UMTS-Lizenz zu teuer
Köln/Bürdelsdorf/Bonn - "Unsere Aktionäre haben ein Recht darauf, dass wir mit ihrem Geld sorgsam umgehen", begründete Unternehmenssprecher Torsten Kollande die Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln.
Kollande sagte, MobilCom wolle keineswegs das gesamte Versteigerungsverfahren in Frage stellen. Es sei aber denkbar, dass ein Teil der gezahlten Lizenzgebühren zurückfließe. Die Firma hatte die UMTS-Lizenzgebühr von 16 Milliarden Mark nur unter Vorbehalt bezahlt. Da im Telekommunikationsgesetz kein Widerspruchsverfahren vorgesehen ist, musste MobilCom nach Darstellung eines Gerichtssprechers gleich eine Klage einreichen.
MobilCom verweist auf Experten, die wiederholt Zweifel am UMTS-Versteigerungsverfahren geäußert hätten. Möglicherweise gebe es Verstöße gegen das Haushaltsrecht, das Grundgesetz, das Kartellgesetz, die deutsche Finanzverfassung, die europarechtlichen Anforderungen an die Vergabe der Lizenzen sowie auch gegen die EU-Lizenzrichtlinie.
Die beklagte Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post sieht der Klage gelassen entgegen. Der Kläger habe im Vorfeld der Lizenzierung seine Zustimmung sowohl zur Versteigerung als auch zu den Lizenz- und Versteigerungsbedingungen gegeben, hieß es in Bonn. Lizenzbedingungen und Versteigerungsregeln seien schon seit März bestandskräftig.
Zudem habe der Vorstandschef von MobilCom, Gerhard Schmid, die Lizenz entgegen genommen und rechtzeitig die Gebühr bezahlt, unterstrich der Präsident der Regulierungsbehörde, Klaus-Dieter Scheurle.
Wann die zuständige Kammer für den Telekommunikationsbereich entscheidet, steht noch nicht fest. Klagen von anderen UMTS-Lizenznehmern seien nicht bekannt geworden, sagte der Gerichtssprecher.
Bei der Versteigerung der deutschen UMTS-Lizenzen hatten Mitte August sechs Unternehmen und Bietergruppen den Zuschlag erhalten. Insgesamt verdiente die Bundesregierung 100 Milliarden Mark.