MobilCom: Schmid geht vor Gericht - DER SPIEGEL
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MobilCom Schmid geht vor Gericht

MobilCom-Gründer Gerhard Schmid will unter allen Umständen ein Übernahmeangebot der France Télécom durchsetzen. Die abschlägige Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) soll auf den Prüfstand - vor Gericht.
Von Christian Buchholz
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Büdelsdorf - Im Poker über die Übernahmekonditionen der France Télécom   bei MobilCom   konnten die Franzosen zuletzt eine Runde klar für sich entscheiden: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) hatte in einer entscheidenden Angelegenheit des Streits Schmid kontra France Télécom den Franzosen recht gegeben.

Schmid erklärte gegenüber manager-magazin.de am Sonntag auf Anfrage, er werde die BAFin-Entscheidung jetzt "gerichtlich prüfen lassen". Auslöser ist eine BAFin-Erklärung vom 31. Juli, in der es hieß: "France Télécom ist nicht verpflichtet, ein Übernahmeangebot für die Aktien aller MobilCom-Aktionäre abzugeben."

Schmid hält Widerspruchsverfahren für aussichtslos

Schmid dagegen, der auf Druck der Franzosen das Unternehmen verließ, war zuvor stets von einer "eindeutigen Verpflichtung zu einem Public Offering" für die France Telecom ausgegangen. Direkt nach der Urteilsverkündung hatten die Franzosen erklärt, ihr Aktienpaket bei MobilCom werde nicht aufgestockt.

Schmid, dem 39,8 Prozent der MobilCom-Aktien gehören, hatte am vergangenen Freitag beim BAFin Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt. Dass er damit kaum Erfolg haben dürfte, ist Schmid klar: "Schon allein um sein Gesicht zu wahren", werde das BAFin bei seinem Urteil bleiben.

Schmid weiter: "Wenn die eigentlich zuständige Behörde sich schon nicht für den Schutz der im Wertpapierhandels- und Übernahmegesetz verbrieften Rechte der Aktionäre einsetzt, dann muss ich eben versuchen, vor Gericht Recht zu bekommen."

"Altfall" oder Ausrede?

Beim BAFin prüft jetzt laut Schmid derselbe Angestellte den Widerspruch, die seinen ursprünglichen Antrag bereits abgelehnt hatte. Schmid: "Was soll denn da anderes als nochmals Nein rauskommen? Das ist ein Webfehler im System. Den sollte sich einmal der Gesetzgeber anschauen, ob das so gewollt war."

Schmids Argument für ein Public Offering von France Télécom: Das Unternehmen habe faktisch und rechtlich die Kontrolle über die MobilCom AG übernommen. Das BAFin hatte die Forderung mit der Begründung abgelehnt, dass der Einstieg von France Télécom bei dem Büdelsdorfer Unternehmen bereits einige Monate vor Inkrafttreten des neuen Wertpapierhandels- und -übernahmegesetztes (WpÜG) erfolgt sei. Die neuen Bestimmungen könnten auf den sogenannten "Altfall" nicht angewandt werden.

Schmids Perspektive hatte sich der Gesellschaftsrechtler Professor Marcus Lutter angeschlossen. Lutter ist auch Mitglied der Corporate-Governance-Kommission, in der das neue Übernahmegesetz entwickelt wurde. Schmid selbst war ebenfalls Mitglied dieser Kommission.