MobilCom Streit um UMTS-Klage
Büdelsdorf - Bis Freitag wollen die Verantwortlichen darüber entscheiden, wie es mit der vor dem Verwaltungsgericht in Köln eingereichten UMTS-Klage weitergeht. Die Telefon-Gesellschaft muss bis zum 12. Januar 2001 die Klage begründen, sagte Unternehmenssprecher Matthias Quaritsch am Dienstag. Das Gericht hatte diese Fristverlängerung um acht Wochen zur Prüfung der Sachlage genehmigt. MobilCom habe zudem jederzeit die Möglichkeit, die Klage wieder zurück zu ziehen. Dabei fallen nach weiteren Angaben des Sprechers keine hohen Kosten an.
Keine Angaben machte Quaritsch zu einem Bericht des "Handelsblatts", wonach im Unternehmen Streit zwischen dem Aufsichtsrat und dem Vorstandsvorsitzenden Gerhard Schmidt über das weitere Vorgehen entbrannt ist. Die Zeitung hatte unter Berufung auf AR-Kreise und beteiligte Juristen berichtet, dass der Aufsichtsrat aus Kostengründen die Klage nicht weiter aufrecht erhalten wolle. Schmid hingegen wolle das Verfahren bis zur letzten Instanz durchfechten.
MobilCom hatte am 18. September 2000 Widerspruch gegen den UMTS-Gebührenbescheid von 16,5 Milliarden Mark eingelegt, die Summe aber zuvor unter Vorbehalt bezahlt.