Mobilfunk Service-Provider bangen um ihre Existenz
Bonn - In einem gemeinsamen Appell an die Politik haben 20 deutsche Telefon- und Internetunternehmen gefordert, dass der Gesetzgeber die Deutsche Telekom weiterhin verpflichtet, die Endkundenrechnungen weiterhin für sie mit zu erstellen und künftig auch wieder einzutreiben. Der Ex-Monopolist müsse unbefristet zu Fakturierung und Inkasso beim offenen Call-by-Call verpflichtet werden, heißt es in der am Donnerstag in Bonn veröffentlichten Initiative.
Hintergrund ist die Sorge der Telekom-Service-Provider, dass sie das aufwändige Inkasso künftig selbst betreiben müssen, was die Margen empfindlich reduzieren würde. Hinzu kommt, dass Verbraucher unter Umständen die Lust am Call-by-Call-Verfahren verlieren könnten, wenn sie von jedem Anbieter gesondert eine Rechnung erhalten und diese einzeln bezahlen müssen.
Die Regelung könnte im neuen Telekommunikationsgesetz festgeschrieben werden, das das Bundeswirtschaftsministerium erarbeitet. Der Referentenentwurf soll bereits Ende Februar fertig sein. Deshalb gilt es für die Service-Provider, rechtzeitig Pflöcke einzuschlagen, die ihre Existenz sichern.
Unproblematisch war das Verhältnis der der Service Provider gegenüber den großen Telefongesellschaften mit eigenem Mobilfunknetz noch nie. Die so genannten Service Provider besitzen kein eigenes Netz. Das bestehende Telekommunikationsgesetz verpflichtet die Netzbetreiber aber, ihre Netze für die kleinen Konkurrenten zu öffnen.
Auf dieser Grundlage konnten sich Service Provider wie Debitel oder MobilCom prächtig entwickeln. Sie vermarkten die Handys der Netzbetreiber und teilweise eigene Dienste unter eigenem Namen auf eigene Rechnung.
Sollte jedoch im jetzt entstehenden Gesetz die Schutzzone für die Dienste-Anbieter eingeschränkt werden, könnte, so befürchtet es Debitel-Chef Peter Wagner bis zu 25.000 Arbeitsplätze gefährdet sein. Sollten Mobilfunkgesellschaften künftig ihre Netze für Diensteanbieter und Wiederverkäufer abriegeln dürfen, wäre der Wettbewerb am Ende, sagte er gegenüber der "Süddeutschen Zeitung"".
Wagner verlangt, dass die Bonner Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hohe Bußgelder verhängen darf, wenn die Netzbetreiber eine Kooperation verweigern. Die Zahlung müsse sich am entstandenen Schaden orientieren. Dies sei bisher nicht der Fall. Wagner erinnert an eine Auseinandersetzung mit der Deutschen Telekom über die Öffnung des Ortsnetzes. Nachdem die Telekom ihrer Aufforderung, ein adäquates Angebot vorzulegen, nicht nachgekommen war, habe die RegTP zunächst nur eine Zahlung von 1000 Euro verordnen können. Dabei sei es um eine Millionen-Summe gegangen.
Besonder heikel wird die Sache für die Service-Provider, wenn die neue Mobilfunktechnik UMTS sich als allgemeiner Standard durchgesetzt hat. Denn in den Lizenzbedingungen für UMTS wurde auf die Kooperations-Verpflichtung verzichtet. Auf die Öffnungsklausel in den UMTS-Bedingungen hatte man verzichtet, weil ein scharfer Konkurrenzkampf unter den damals sechs Lizenznehmern erwartet wurde.