Modell-Eisenbahnen Märklin geht an britischen Investor
London - "Als neuer Eigentümer fühlen wir uns der Traditionsmarke Märklin verpflichtet", sagte Kingsbridge Capital-Chef Mathias Hink. Der Kaufvertrag sei gestern von den 22 Altgesellschaftern unterzeichnet worden. Über den Kaufpreis sei Stillschweigen vereinbart worden. Der "Stuttgarter Zeitung" zufolge soll Kingsbridge den Eignern insgesamt 30 Millionen Euro für ihre Anteile geboten haben.
Nur 13 Millionen Euro der Summe würden allerdings sofort fließen, zwei Millionen Euro blieben für eventuell nicht entdeckte Probleme in den Geschäftsbüchern unter Verschluss, hatte die Zeitung berichtet. Den Rest wolle Kingsbridge zahlen, wenn man Märklin wie geplant in drei bis sieben Jahren an einen anderen Investor weiter verkaufe.
Märklin steckt tief in der Krise. Die Umsätze sind der Zeitung zufolge seit 2002 um 25 Prozent auf 123 Millionen Euro 2005 eingebrochen. In den vergangenen beiden Jahren habe die Firma einen Verlust von 20 Millionen Euro nach Steuern geschrieben. Die Schulden beliefen sich auf 55 Millionen Euro. Zwei Banken hätten ihre Kredite bereits mit einem Abschlag an den Finanzinvestor verkauft.
Sogar der Betriebsrat hatte sich für den Verkauf ausgesprochen und Märklin in einem offenen Brief vorgeworfen, 1350 Familienschicksale zu gefährden. Der Deal hatte sich lange verzögert, weil drei der 22 Familieneigentümer sich gegen den Verkauf gestemmt hatten. Einer sei Claudius Märklin gewesen, berichtete das Blatt, der Urenkel des Firmengründers Wilhelm Märklin. "Ich muss mich der Mehrheit nicht beugen", habe der 62-Jährige gesagt, der rund 14 Prozent der Firmenanteile hält. Ein zweiter Gesellschafter, der sich gegen den Verkauf sträubte und rund ein Prozent der Anteile besitzt, hat der Zeitung zufolge seit zehn Jahren Hausverbot bei Märklin. Das Unternehmen macht zum Grund des Hausverbots offiziell keine Angaben.
Als Zugeständnis an die drei zögernden Gesellschafter soll Kingsbridge der Zeitung zufolge die Gewährleistungspflicht reduziert haben. Ursprünglich hätten die Gesellschafter etwa für den Fall haften sollen, dass das Finanzamt bei einer Prüfung nachträgliche Forderungen stelle. Diese Gesellschafterhaftung sei laut Verhandlungskreisen abgemildert worden.
Ase/AFP/dpa