Monopolkommission: Anwälte sollen auf Mindesthonorar verzichten - DER SPIEGEL
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Monopolkommission Anwälte sollen auf Mindesthonorar verzichten

Die Monopolkommission empfiehlt der Bundesregierung, mehr Wettbewerb bei Dienstleistungen zuzulassen. Insbesondere, heißt es im heute vorgestellten Gutachten, gehörten verbindliche Mindesthonorare für Rechtsanwälte, Architekten und Ingenieure abgeschafft.
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Berlin - Mindesthonorare beschränkten den Wettbewerb, ohne dass es im Gegenzug eine wirkliche Qualitätssicherung gebe, heißt es in dem Gutachten des Gremiums. Die Experten plädieren darin generell für mehr Wettbewerb im Dienstleistungsbereich, um die Wachstumsmöglichkeiten in diesem Sektor besser auszuschöpfen.

Die Beschränkung des Preiswettbewerbs durch die Festsetzung von verbindlichen Mindestpreisen betrifft den Experten zufolge insbesondere die Gebühren von Rechtsanwälten, Architekten und Ingenieuren. Die Rechtfertigung für die Festsetzung sei nicht überzeugend. Zudem sei zweifelhaft, ob verbindliche Honorarordnungen europarechtlich zulässig seien. Sie sollten jedoch nicht abgeschafft werden, sondern als unverbindliche Referenztarife weiter bestehen. Auch bei anderen Regelungen, etwa bei Apothekern sowie bei Rechtsberatungen, sehen die Experten Raum für mehr Wettbewerb.

Darüber hinaus sprach sich die Monopolkommission erneut für eine völlige Abschaffung des Meisterzwangs bei der Zulassung von selbstständigen Handwerkern aus. Die Verhältnisse im Handwerksgewerbe rechtfertigten keine wirtschaftliche Sonderstellung und damit auch keine rechtlichen Ausnahmen innerhalb der Gewerbeordnung. Die Kommission wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch das Bundesverfassungsgericht den Meisterzwang für verfassungswidrig halte. Die Meisterprüfung sollte vielmehr auf freiwilliger Basis als Qualitätssignal dienen.

Die Monopolkommission übergab ihr 16. Hauptgutachten heute dem Bundeswirtschaftsministerium. Staatssekretär Hartmut Schauerte (CDU) erklärte, sein Haus sehe sich durch die Analyse "in seinen wettbewerbspolitischen Zielen bestätigt".

Die Kommission ist ein unabhängiges Gremium und berät die Regierung in Fragen des Wettbewerbs und der Regulierung. Ihre Mitglieder werden vom Bundespräsidenten für jeweils vier Jahre berufen. Das Hauptgutachten wird alle zwei Jahre erstellt.

kaz/AFP/ddp