Musterprozess Kleinanleger verklagen ConSors
Gießen/Nürnberg - Für ConSors ist es ein denkbar unpassendes Weihnachtsgeschenk: Am Montag sollen die beiden Klagen beim Landgericht Nürnberg eingereicht werden. Das kündigte der Gießener Rechtsanwalt Claus Schmidt am Freitag an. Er wirft dem Discount-Broker vor, dass dieser seinen beiden Klienten Wertpapierkredite eingeräumt habe, ohne über damit verbundene, besondere Risiken zu informieren.
Er wolle damit einen Präzedenzfall schaffen, teilte Schmidt mit. Seiner Ansicht nach hat der Discount-Broker gegen den Paragrafen 31 des Wertpapierhandelsgesetzes verstoßen. Darin sei festgeschrieben, welche Informationspflichten Wertpapierdienstleister gegenüber ihren Kunden haben. ConSors sei dieser bei der Vergabe von Wertpapierkrediten nicht nachgekommen.
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Der Nürnberger Discount-Broker argumentiert den Angaben des Rechtsanwalts zufolge damit, dass für ihn der so genannte "Beratungsausschluss" gelte. Nach Ansicht von Schmidt umfasst dieser allerdings nur Vermittlungsgeschäfte, nicht direkt vergebene Wertpapierkredite durch den Discount-Broker.
Schmidt räumt der Klage gute Erfolgsaussichten ein. Denn das Oberlandesgericht Nürnberg habe bereits im Juni in einem Beschluss entschieden, dass das Wertpapierhandelsgesetz auch auf den Wertpapierkredit Anwendung finde.