Nach EuGH-Urteil: DocMorris muss deutsche Filialapotheke schließen - DER SPIEGEL
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Nach EuGH-Urteil DocMorris muss deutsche Filialapotheke schließen

Schnelle Konsequenz nach dem Gerichtsurteil: Die saarländische Landesregierung hat der DocMorris-Filiale in Saarbrücken die Betriebserlaubnis entzogen. Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs bleiben Apothekenketten in Deutschland verboten.
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Saarbrücken - DocMorris muss seine einzige Filiale in Saarbrücken schließen. Als Konsequenz aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat die saarländische Landesregierung der Versandapotheke die Betriebserlaubnis entzogen.

Zwar habe die Landesregierung eine andere Auffassung vertreten, sagte Gesundheitsstaatssekretär Wolfgang Schild. Sie müsse jedoch das Urteil akzeptieren und umsetzen. Die Luxemburger Richter hatten am Dienstag entschieden, dass nur studierte Pharmazeuten Apotheken besitzen und betreiben dürfen. Damit wird es auch künftig keine Apotheken-Ketten in Deutschland geben, denn Kapitalgesellschaften wie DocMorris bleibt der Zugang zum deutschen Markt verwehrt. Der EuGH bestätigte mit seiner Entscheidung das in Deutschland geltende Fremdbesitzverbot.

Davon unberührt bleiben die bislang bundesweit existierenden 150 Apotheken mit DocMorris-Logo. Dabei sind Apotheker die Inhaber, zugleich aber auch Franchise-Partner des Unternehmens.

DocMorris hatte 2006 mit Erlaubnis der Landesregierung die einzige vom Unternehmen direkt betriebene Filiale in Deutschland eröffnet. Die Saarbrücker Apothekerin Helga Neumann-Seiwert und die Apothekerkammer des Saarlands erhoben Klage gegen diese Betriebserlaubnis, weil sie gegen das deutsche Apothekengesetz verstieß.

cte/dpa/AP