LOBBY Nach Geschmack
Am Mittwoch dieser Woche wird für etliche Bonner Abgeordnete Grund zum Feiern sein. Es darf angestoßen werden auf das erfolgreiche Ende einer harten Lobby-Arbeit.
Der Schlußakt findet im 21. Stockwerk des Abgeordneten-Hochhauses statt. Dort, am Rande einer für Mittwoch morgen einberufenen Sitzung des Rechtsausschusses, wollen sich die Rechtsexperten des Bundestages darauf einigen, noch vor der Wahl den Paragraphen 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu ändern.
Vorausgegangen ist ein perfektes Lehrstück für Interessenvertreter, vorgeführt von der besonders intakten Lobby der Versicherungen.
Es hatte nach der letzten Hochzinsphase vor drei Jahren begonnen. Damals, als die Zinsen innerhalb eines Jahres um zwei Prozentpunkte sanken, bekamen die großen Kreditgeber der Nation -- die Banken, die Sparkassen und vor allem die Versicherungen -die Wirkung des 80 Jahre alten Paragraphen 247 im ehrwürdigen BGB zu spüren. Nach dieser Bestimmung kann ein Schuldner, der sich Geld zu mehr als sechs Prozent geliehen hat, diese Schuld unter Einhaltung einer Frist kündigen.
Häusle-Bauer, aber auch Industrieunternehmen und Kommunen setzten damals mit Verweis auf das BGB günstigere Zinsen durch, als es ursprünglich vereinbart worden war. Bei den Versicherungen, die vor allem die Großkundschaft bedienten, wurden nach Branchen-Schätzungen bis zu 30 Prozent der Verträge einseitig vom Schuldner geändert.
Als erste mühten sich die Banken um eine Revision des lästigen Paragraphen. Die Banker wiesen darauf hin, daß die Verbraucherschutzbestimmung des Paragraphen 247 aus dem Jahr 1900 stamme und nicht mehr in die Zeit passe.
Damals, bei einem üblichen Zinssatz von zwischen drei und vier Prozent, galten sechs Prozent Zins als Wucher. Bei heutigen Marktzinsen aber, die kaum noch unter diese Marge sinken, sei aus dem Schutzparagraphen gegen das Wuchergeschäft ein einseitiges Kündigungsrecht für fast jeden Kreditnehmer geworden.
In einer Ressortbesprechung Anfang 1978 kamen Vertreter des Justiz-, Wirtschafts-, Finanz- und Bauministeriums zu dem Schluß, daß nicht ein »kurzfristiges Gesetz«, aber doch eine »Änderung des Paragraphen 247 BGB längerfristig geboten« sei.
Justizminister Hans-Jochen Vogel allerdings hielt gar nichts von einer Änderung: Der Minister wollte sich gern als Anwalt der Verbraucher profilieren.
Doch nun wurde die Versicherungs-Lobby aktiv. Im November 1978 sprach Wolf Meister -- einst Vorstandsmitglied der größten deutschen Versicherung, der Allianz, und heute inoffizieller Sonderbeauftragter für Versicherungsinteressen -- bei Vogel vor und bat den Minister nochmals eindringlich um Änderung des 247.
Gleichzeitig aktivierten die Versicherer einen, den sie noch halbwegs zu den Ihren glaubten zählen zu können: Wirtschaftsminister Otto Graf Lambsdorff, bis zu seinem Wechsel ins Kabinett Vorstand bei der Viktoria-Versicherung, wurde gebeten, bei dem störrischen Justizminister vorstellig zu werden.
Versicherer Meister entwarf unterdes einen fertigen Gesetzestext für die Reform der Schutzbestimmung, den er Vogel im Juni 1979 zustellte.
Vorher hatte der Allianz-Vertreter sich noch im Parlament umgetan. Sein Vorschlag, so konnte Meister dem Minister melden, sei unter anderem mit den SPD-Abgeordneten Heinz Rapp und Horst Ehmke abgesprochen.
Vogel mochte sich nun nicht mehr sperren. Für die Kabinettssitzung am 9. Januar dieses Jahres ließ er eine Tischvorlage ausarbeiten, die, so der Minister schriftlich, »Forderungen aus dem parlamentarischen Raum sowie aus Kreisen der Wirtschaft« aufgreift.
Vogel hatte sich brav an die Meister-Vorlage gehalten; danach soll
* das Kündigungsrecht bis zu einer Kreditsumme von 200 000 Mark bestehenbleiben;
* für Kredite darüber, bis zu einer Million, soll ein Recht auf vorzeitige Tilgung (nach drei Jahren und einjähriger Frist, pro Jahr bis zu 25 Prozent) eingeräumt werden;
* bei Krediten über eine Million soll das einseitige Kündigungsrecht völlig entfallen.
Vogels Vorschlag ist »eine Geschichte so recht nach dem Geschmack der Versicherungswirtschaft« (so ein hoher Bonner Beamter). Denn vor allem die Versicherer gewähren Großkredite von über einer Million, das Kleingeschäft ist Sache der Banken und Sparkassen.
Aber auch die Geldinstitute kommen so schlecht nicht weg. Denn die vorgesehene Freigrenze von 200 000 Mark würde schon in wenigen Jahren bei den Häusle-Bauern wenig nutzen, sie wäre durch steigende Bau- und Bodenpreise eingeholt.
Noch waren die Versicherer allerdings nicht am Ziel. Im letzten Moment legte sich Finanzminister Hans Matthöfer quer und ließ den Lobby-Vorschlag wieder von der Tagesordnung absetzen.
Matthöfer plädierte für eine andere Lösung. Er wollte den Kundigungsschutz für alle Normalbürger aufrechterhalten. Jedem Vollkaufmann und juristischen Personen aber sollte zugemutet werden, langfristige Geldgeschäfte ohne Kündigungsschutz zu tätigen.
Der Widerstand aus dem Finanzministerium war erfolglos. Im März meldete sich brieflich ein alter Genosse bei Matthöfers Staatssekretär Manfred Lahnstein. Alex Möller, pensionierter Vorstandschef der Karlsruher Lebensversicherung und einst einflußreiches SPD-MdB, setzte sich für den Vorschlag von Meister und Vogel ein.
Und siehe da: In einer Ressortbesprechung am Dienstag voriger Woche gab der Finanzminister auf. Alex Möller, das weiß auch Hans Matthöfer, ist schließlich mit Bundeskanzler Helmut Schmidt befreundet.
Die Bundesregierung unterstützt nun einhellig den Vorschlag der Versicherungs-Lobby, und der soll noch flott vor den Wahlen im Parlament durchgezogen werden.
Den Interessenten scheint besondere Eile geboten, weil wieder einmal -wie Mitte der siebziger Jahre -- ein Zinshoch erreicht ist und sie im nächsten Zinstal Massenkündigungen erwarten.
Der FDP-Rechtsexperte Detlef Kleinert, neben seinem Bundestagsjob noch Vorstandsmitglied der hannoverschen Elektro-Dauer-Garantie Reparaturversicherung AG, sagt es ganz bündig: »Der 247 ist reif.«