Nach Kritiksturm: Bundesagentur ändert Hartz-IV-Formular - DER SPIEGEL
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Nach Kritiksturm Bundesagentur ändert Hartz-IV-Formular

Zu lang, zu kompliziert - und viel zu indiskret: Die neuen Formulare für das Arbeitslosengeld sind zu einem PR-Fiasko für die Bundesanstalt für Arbeit geworden. Jetzt werden sie, kaum eine Woche alt, wegen der heftigen Kritik schon wieder geändert.
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Nürnberg - Die Bundesagentur hat mit der ersten Änderung vor allem auf Kritik von Datenschützern reagiert. Durch ein neues Zusatzblatt wurde der Vordruck für die Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers von den übrigen Daten zu den Einkommensverhältnissen getrennt.

Den Verdienstnachweis müssen künftige Empfänger des Arbeitslosengeldes II vorweisen, die bei einem geringen Einkommen auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Er muss aber auch von Angehörigen von Beziehern geführt werden, da deren Einkommen auf die Bedürftigkeit angerechnet wird. Dies hatte zur Sorge geführt, Arbeitgeber könnten Einblick in vertrauliche Vermögensdaten erhalten.

Das neue Formular zur Einkommensbescheinigung könne als separates Blatt in den Arbeitsämtern abgeholt oder aus dem Internet ausgedruckt werden, sagte der stellvertretende BA-Vorsitzende Heinrich Alt. Natürlich könnten die Antragsteller auch das bisherige Formular benutzen. Wenn es zuerst dem Arbeitgeber vorgelegt und dann weiter ausgefüllt werde, könne dieser schließlich keine persönlichen Daten erfahren, erklärte Alt. Wer aber zuerst seine Daten in das Formular eintrage, könne sich für den Arbeitgeber das separate Blatt besorgen.

Das ist ein geschütztes Sozialdatum"

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, beharrt trotz der ersten auf weiteren Änderungen. Sowohl die Verdienstbescheinigung für einen Angehörigen eines Arbeitslosen auf einem Formular der Bundesagentur für Arbeit (BA) als auch die generelle Frage nach der Kontonummer des Vermieters seien unzulässig, bekräftigte Schaar im Deutschlandfunk.

Wenn die Daten unzulässigerweise erhoben würden, dürften sie später nicht verwendet werden. "Und was das bedeutet für die Aufarbeitung des Hartz-IV-Projektes, das wage ich jetzt nicht einzuschätzen." Wenn eine Einigung mit dem Wirtschaftsministerium und der BA nicht gelinge, müssten gegebenenfalls die Gerichte das letzte Wort sprechen."

Schaar plädierte erneut für einen neutralen Verdienstnachweis. Andernfalls erfahre der Arbeitgeber des Angehörigen, dass dessen Partner oder Partnerin arbeitslos sei. "Das ist ein geschütztes Sozialdatum, und diese Information an den Arbeitgeber ist meiner Meinung nach unzulässig", sagte Schaar.

Die BA wies diese Forderung zurück. Ein neutraler Verdienstnachweis beantworte nicht alle Fragen, "die wir stellen müssen, um die Leistung zu bewilligen - zum Beispiel an welchem Tag im Monat das Gehalt ausgezahlt wird", erklärte Alt.

Arbeitslosen- und Sozialhilfe werden im Zuge der Hartz-IV-Reform zum 1. Januar 2005 zum Arbeitslosengeld II zusammengelegt. Die BA hatte am Montag mit dem Versand der Formulare an 2,2 Millionen derzeitige Bezieher von Arbeitslosenhilfe begonnen. Verzögerungen bei der Erhebung und Verarbeitung der Daten könnten die fristgerechte Auszahlung zum Jahresanfang 2005 gefährden.