Nach Post-Urteil: Union verlangt Aufgabe der Mindestlohn-Pläne - DER SPIEGEL
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Nach Post-Urteil Union verlangt Aufgabe der Mindestlohn-Pläne

Am Berliner Gerichtsurteil gegen den Post-Mindestlohn hat der Bundesarbeitsminister Olaf Scholz noch schwer zu schlucken. Seine Pläne, den Mindestlohn für alle durch die Hintertür einzuführen, stoßen auf immer stärker werdenden Widerstand in der Union.
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Hamburg - Scholz` politische Gegner in der CDU fordern jetzt die Kehrtwende. In der "Bild"-Zeitung erklärte der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Laurenz Meyer, den Gesetzentwurf für Mindestlöhne in weiteren Branchen für nicht genehmigungsfähig. "Herr Scholz muss sein Gesetzesvorhaben überarbeiten, denn so wie vorgeschlagen geht es nicht", sagte Meyer. Auch der wirtschaftspolitische Sprecher der EVP-Fraktion im Europaparlament, Alexander Radwan (CSU), rief die SPD zu einer Kurskorrektur auf: "Die SPD ist mit ihren Mindestlohn-Plänen auf dem Holzweg." Das habe das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts deutlich gezeigt.

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte am Freitag die Ausdehnung des Postmindestlohns auf die gesamte Briefdienstleister-Branche für rechtswidrig erklärt. Die Verordnung des Arbeitsministeriums, die den Mindestlohn für allgemeingültig erklärt, sei nicht vom Entsendegesetz gedeckt. Mit dieser Entscheidung hatte das Gericht Klagen von Konkurrenten der Deutschen Post  stattgegeben.

Geklagt gegen die Einführung eines Mindestlohns hatten Pin, der niederländische Postkonzern TNT und der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP). Seit Anfang des Jahres gilt bundesweit ein Mindeststundenlohn für Briefzusteller von neun Euro (Ost) bis 9,80 Euro (West). Der Mindestlohn war zwischen dem von der Post dominierten Arbeitgeberverband Postdienste und der Gewerkschaft Ver.di ausgehandelt worden. Die Bundesregierung hatte ihn schließlich per Verordnung für allgemeinverbindlich erklärt.

BdKEP und ein weiterer Arbeitgeberverband mit der frisch gegründeten Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste (GNBZ) hatte demgegenüber eigene Tarifverträge abgeschlossen, die einen Mindestlohn von 7,50 Euro (West) und 6,50 Euro (Ost) vorsehen. Diese eigenen Tarifverträge der Post-Rivalen sind nun der Grund, wieso das Gericht die Mindestlohnregelung für unzulässig erklärt.

Die Mindestlohn-Verordnung soll nach den Plänen des Bundesarbeitsministeriums jedoch trotz des Urteils in Kraft bleiben, weil man das Urteil für falsch hält. Es weiche sowohl von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als auch der des Bundesarbeitsgerichts ab.

mik/AFP/ddp