Nach ZAW-Rüge Fleischlieferant stellt frivole Werbung ein
Berlin - Eine nackte Frau im Profil, verführerisch blicken ihre eisblauen Augen unter dem modischen blonden Scheitel hervor. Neben ihr im Bild stehen einige Minivans, auf deren Außenwände das Motiv der nackten Schönen gedruckt ist. Daneben der Slogan: "Schönheit kommt von innen - G&M Fleischwaren Frischdienst."
Für diese frivole Frischfleisch-Werbung erhielt der im süddeutschen Bönningheim ansässige Großhändler G&M am Donnerstag eine Rüge vom Deutschen Werberat (ZAW). Begründung: Das Motiv sei menschenunwürdig und frauenfeindlich. Und es gebe eine "nahe gelegte Gleichstellung einer Frau mit Frischfleisch".
Das Unternehmen reagierte prompt - es zog die Werbekampagne zurück. Diese sei "teilweise anders angekommen, als sie von uns gemeint war", gab das Unternehmen in einer Erklärung bekannt. "Es lag niemals in unserer Absicht, irgendeinen Menschen zu diskriminieren oder in seinen Gefühlen zu verletzen."
Man habe sich daher entschlossen, die missverständliche Werbung von der Firmen-Web-Seite und den Firmenfahrzeugen zu entfernen. "Wir bitten alle um Entschuldigung, die Anstoß an unserer Werbung genommen haben."
G&M ist bei weitem nicht das einzige Unternehmen, das dem ZAW durch ethisch bedenkliche Werbung unangenehm aufgefallen ist. Insgesamt prüfte der Werberat im ersten Halbjahr 118 von Bürgern beanstandete Werbekampagnen. Lediglich 30 davon kritisierte der Werberat. Die meisten der betroffenen Firmen zogen ihre Anzeigen daraufhin zurück - nur wenige Unternehmen warben unverdrossen weiter und bekamen deshalb eine öffentliche Rüge.
Neben G&M rügte der Werberat etwa die Griesheimer Firma Ahnenforschung Ltd., die Adolf Hitler auf ihrer Web-Seite als Blickfang benutzte (siehe Bildergalerie). Dies sei "besonders zynisch und trifft insbesondere Menschen, die unter dem Rassenwahn des Nazi-Regimes zu leiden hatten".
Die meisten an den Werberat gerichtete Beschwerden, nämlich 41 Prozent, betreffen frauenfeindliche Anzeigen, wie der ZAW erklärte. Danach folgen die Gründe Gewaltverherrlichung, Verstoß gegen moralische Mindestanforderungen und die Nachahmungsgefahr gefährlichen Verhaltens. Verletzte religiöse Gefühle oder Männerdiskriminierung sind eher selten Anlass für Beschwerden.
ssu