Namensstreit Metro verliert gegen Metrobus
Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies in drei am Donnerstag verkündeten Urteilen Ansprüche des Düsseldorfer Handelskonzerns Metro gegen die Verkehrsbetriebe der drei Großstädte ab (Aktenzeichen: I ZR 167/06, 174/06 und 186/06 vom 5. Februar 2009). Damit endet ein rund fünf Jahre andauernder Rechtsstreit.
In Berlin, Hamburg und München werden bestimmte Buslinien, die U-Bahn-Stationen an das übrige öffentliche Verkehrsnetz anschließen, als "Metrobus" bezeichnet. Der Metro-Konzern sah darin eine Verletzung seiner Marke. Das Unternehmen hatte auch die Nutzung der Bezeichnung "Metro" in Zusammenhang mit der auf die jeweiligen Verkehrsbetrieb hinweisenden Buchstabenkombination BVG, HVV oder MVG nicht akzeptiert.
Die Berliner Verkehrsbetriebe, der Hamburger Verkehrsverbund und die Münchner Verkehrsgesellschaft haben sich den Namen ihrerseits jeweils als Marke eintragen lassen. Zum Metro-Konzern gehört dagegen auch die Marke "Metrorapid" für Reise- und Transportdienstleistungen.
Der BGH dagegen sieht keine Verwechslungsgefahr: Das Publikum stelle "keine gedankliche Verbindung" zwischen der Unternehmensgruppe und den Buslinien her, schon deshalb, weil "Metrobus" als ein Wort gelesen und nicht in seine beiden Bestandteile aufgespalten werde.
In einem Punkt bekam Metro allerdings Recht: Die Verkehrsbetriebe dürfen ihre Marke "Metrobus" zwar für Transportleistungen, nicht aber für sonstige Waren oder Dienstleistungen registrieren lassen. Metro hatte unter anderem die Sorge, die Verkehrsbetriebe könnten Begriffe wie "Metrocard" für Fahrkarten einführen. Einzelheiten hierzu sollen jeweils die Oberlandesgerichte der drei Städte klären.