BANKEN Nette Zeilen
Deutschlands Sparkassen und Banken hatten Wichtiges mitzuteilen, und sie verbreiteten die Nachricht in etlichen Millionen Exemplaren - ganz klein gedruckt auf vier Seiten.
Die »Allgemeinen Geschäftsbedingungen« (AGB) seien seit Jahresanfang neu geregelt, erfuhren die sehr geehrten Kunden, »im wesentlichen durch eine redaktionelle oder sprachliche Überarbeitung«. Gelte es doch »den partnerschaftlichen Gedanken unserer geschäftlichen Beziehungen« zu verdeutlichen. Mit freundlichen Grüßen.
Die netten Zeilen an die Kundschaft wären beinahe unbeachtet in die Papierkörbe geflogen, hätten Deutschlands Datenschützer nicht noch etwas ganz Unfreundliches darin gefunden. Das stand schön weit hinten unter Nummer zehn.
»Die Bank kann«, so steht es in den neuen Geschäftsbedingungen, »bankmäßige Auskünfte, und zwar auch über Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit des Kunden (Kreditauskünfte), erteilen.« Dabei hafte das Institut »nur für grobes Verschulden«.
Diese Klausel, befand Reinhold Baumann, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, sei »unzulässig« und deshalb »unwirksam«. Ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden, so Baumann, dürften Banken ihr Wissen keineswegs weitergeben.
Die Parteien, einig wie selten, schlugen sich sofort auf die Seite der Kunden. Die Banken, monierte Walter Brückmann (CDU), hätten hier »kein sonderlich feines Gespür« gezeigt. Burkhard Hirsch (FDP) sieht in den neuen Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute einen »Freibrief gegen den Datenschutz«, und Harald Schäfer (SPD) sprach von »skandalösem Geschäftsgebaren« der Banken.
Als schließlich auch noch die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher (AgV) lautstark die »Gewaltaktion« anprangerte, wurde selbst der sonst so betuliche Justizminister Hans Engelhard putzmunter. Die kritisierte Klausel sei »nicht unbedenklich«, meinte der Minister vergangene Woche, sicherlich auch »rechtlich anfechtbar«.
Der Verein zum Schutz des Verbrauchers gegen unlauteren Wettbewerb in Berlin jedenfalls will die Verbände des Kreditgewerbes abmahnen, die Klausel wiederaufzuheben, und, sollte das nichts fruchten, notfalls den Bundesverband Deutscher Banken in Köln sowie den Deutschen Sparkassen- und Giroverband in Bonn verklagen.
Das sei wohl alles nur ein Mißverständnis, ließen die aufgeschreckten Spitzenverbände des Bankgewerbes hören. Das Auskunftsverfahren sei nämlich keineswegs neu, sondern »ein über Jahrzehnte bewährtes und anerkanntes Institut« zur Vermeidung von Risiken.
Detaillierte Einzelinformationen würden überdies gar nicht gegeben, erläuterte der Zentrale Kreditausschuß, in dem die Spitzenverbände vereint sind. Alle Auskünfte über Kunden seien vielmehr »knapp, maßvoll, schonend und vorsichtig« formuliert und beschränkten sich auf »allgemein gehaltene Feststellungen«.
»Bankauskünfte werden seit hundert Jahren erteilt«, meinte auch Helmut Geiger, Präsident des Sparkassenverbandes, vor den Fernsehkameras. Niemals, so flunkerte Geiger, hätten sich seither »Anstände ergeben«. Auch künftig brauche kein Kunde Angst zu haben, daß konkrete Dinge über ihn preisgegeben würden.
Die Rolle der Banken als Auskunfteien ist in der Tat uralt. Meist ohne Wissen ihrer Kundschaft betreiben Sparkassenleiter und Bankiers einen regen Informationsaustausch. Sie haben dafür sogar feste Spielregeln entwickelt, die vom Bundeskartellamt sowie vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen genehmigt wurden.
Nach diesen Grundsätzen sollen Auskünfte schriftlich erteilt werden und allgemein gehalten sein. Doch wer was
über wen ausplaudert, bleibt in der Praxis oft genug unkontrollierbar und unbekannt.
So pflegen etliche Institute den Brauch, Anfragen auf vorgedruckten Formblättern durch schlichtes Ankreuzen zu beantworten. »Der Angefragte gilt als fleißig und vertrauenswürdig«, steht auf derartigen Formularen, »Er erfreut sich eines guten Rufs«, oder »Die finanziellen Verhältnisse erscheinen angespannt«. Allein durch das Weglassen von Kreuzen sind schon Manipulationen und Mißverständnisse möglich.
Oft auch werden unverfängliche Aussagen schriftlich gegeben, um das Haftungsrisiko zu vermeiden. Gleichzeitig aber werden negative Informationen telephonisch übermittelt.
Rechtlich bedenklich bleiben freilich auch die offenen Antworten. Denn ähnlich wie in Personalzeugnissen haben die Bankmanager eine Geheimsprache entwickelt, die nur Kenner deuten können. »Der Kunde steht mit uns seit vielen Jahren in bester Geschäftsverbindung« beispielsweise bedeutet danach Note eins.
Das Schlimmste, was einem Kunden passieren konnte, war keine Antwort, weil dies - bisher jedenfalls - als negatives Urteil ausgelegt wurde: »Der Kunde hat uns nicht ermächtigt, Auskunft über ihn zu erteilen.«
Die Banken, so meint der hessische Datenschutzbeauftragte Spiros Simitis, hätten zwar ein legitimes Interesse, sich auch mit Hilfe von Auskünften vor möglichen Betrügern zu schützen. Aber bei dem Verfahren müsse Durchsichtigkeit garantiert sein. Spätestens seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Volkszählung sei klar, daß der Bürger selbst entscheiden soll, ob und wie seine Daten weitergegeben werden.
Durchsichtigkeit indes war mit den neuen Geschäftsbedingungen nicht angestrebt. Banken und Sparkassen wollten sich vielmehr von ihren Kunden eine Blanko-Vollmacht ausstellen lassen, um ihre heimliche Praxis abzusichern.
»Von Ihrer Zustimmung zu den geänderten Regelungen werden wir ausgehen«, schrieben die Banken in ihren oftmals nur in den Schalterhallen ausliegenden Mitteilungen an die Kunden, »wenn uns ein schriftlicher Widerspruch von Ihnen nicht innerhalb eines Monats zugegangen ist.«
Gabriele Erkelenz, Justitiarin bei der Arbeitsgemeinshaft der Verbraucher, empfiehlt genau das: Der Kunde sollte seiner Bank schreiben, daß Auskünfte nur nach seiner vorherigen Zustimmung erteilt werden dürften.
Dabei sollten die Kunden sich nicht von ihren Banken einschüchtern lassen. Die Kreditinstitute, so heißt es in den Geschäftsbedingungen unter Nummer 17, können »nach freiem Ermessen« die Geschäftsverbindungen »einseitig auflösen«.
Einige Großbanken, weiß Anwältin Erkelenz, nutzten zwar diese Möglichkeit bereits, um widerborstige Kunden loszuwerden. Aber welche Bank wolle auf Dauer schon Tausende von Kunden zur Konkurrenz laufen lassen?