Neue Gesetze Gesundheit - das ändert sich 2009
Am 1. Januar 2009 startet der Gesundheitsfonds, mit dem die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung neu organisiert wird. In den Gesundheitsfonds fließen die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sowie ein pauschaler Steuerzuschlag ein. Der Gesundheitsfonds soll den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen fördern.
Medizinstudent: Ärzte erhalten 2009 mehr Geld
Foto: DPA
- Einheitlicher Beitragssatz
Mit dem Gesundheitsfonds wird ein einheitlicher Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt. Er beträgt für alle bei gesetzlichen Krankenkassen Versicherten einheitlich 15,5 Prozent des Bruttoeinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Der ermäßigte Beitragssatz, gültig für Personen ohne Krankengeldanspruch, liegt bei 14,9 Prozent. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt zurzeit für die Kranken- und Pflegeversicherung bei 3600 Euro im Monat oder 43.200 Euro im Jahr.
- Morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich
Kurz: Morbi-RSA. Der Begriff Morbidität leitet sich von "morbidus" ab, dem lateinischen Wort für "krank". Der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich regelt, wie viel Geld die Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds zur Deckung der Leistungsausgaben ihrer Versicherten erhalten.
Die Höhe der Zuweisungen variiert je nach Krankheit des Versicherten. Für Menschen mit schwerwiegenden und chronischen Krankheiten mit hohem Versorgungsbedarf gibt es mehr als zum Beispiel für gesunde Versicherte - entsprechend erhalten die Kassen höhere Zuweisungen für solche Versicherten.
Alle weiteren Änderungen im Gesundheitssystem 2009 - SPIEGEL ONLINE gibt den Überblick:
Was sich bei gesetzlichen Krankenversicherungen ändert
- Sozialmedizinische Nachsorge für schwerkranke Kinder
Ein wichtiger Baustein bei der Betreuung und Unterstützung schwerkranker Kinder und ihrer Familien ist die professionelle Hilfe, wenn ein schwerkrankes Kind aus dem Krankenhaus entlassen und weiter ambulant versorgt werden muss. Bisher hatten Versicherte gegenüber ihrer Krankenkasse keinen Rechtsanspruch auf dieses Nachsorge, ab 1. Januar 2009 jedoch schon. Zudem wird die Altershöchstgrenze von 12 auf 14 Jahre angehoben.
- Hausarztmodell
Die hausarztzentrierte Versorgung funktioniert so, dass die Versicherten einen Hausarzt wählen, der sie betreut und die gesamte ambulante, fachärztliche und stationäre Behandlung steuert. Der Hausarzt überweist bei Bedarf an die entsprechenden Fachärzte. Die Teilnahme an einem Hausarztmodell ist freiwillig. Dafür können die Kassen ihren Mitgliedern etwa Vergünstigungen wie Prämien oder Zuzahlungsermäßigung anbieten. Krankenkassen müssen nun bis zum 30. Juni 2009 Verträge über eine hausarztzentrierte Versorgung schließen. So setzt die Bundesregierung noch stärker als bisher auf das Hausarztmodell.
- Kinderuntersuchungsprogramm
Ab 1. Januar 2009 wird im Kinderuntersuchungsprogramm eine Früherkennung auf Hörstörungen bei Neugeborenen als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen. Ziel ist es, angeborene Hörstörungen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln, um Verzögerungen bei der Sprachentwicklung entgegenzuwirken. Diese Neuregelung soll auch den Kinderschutz verbessern und vor Vernachlässigungen und Misshandlungen schützen.
Was sich bei der privaten Krankenversicherung ändert
Nicht nur in der gesetzlichen, auch in der privaten Krankenversicherung ändert sich ab Januar 2009 einiges.
- Versicherungspflicht für alle
In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es bereits eine allgemeine Versicherungspflicht für alle, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben. Das gilt nun auch für Privatversicherte. Damit haben in Deutschland alle ein Recht, aber jetzt auch die Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung, wenn sie im Krankheitsfall keinen anderweitigen Anspruch auf Übernahme der Behandlungskosten haben. Ob jemand dem gesetzlichen oder dem privaten Versicherungssystem zugeordnet wird, hängt insbesondere davon ab, wie er zuletzt versichert war.
- Einführung des Basistarifs
Zum 1. Januar 2009 wird der neue Basistarif eingeführt, den alle privaten Krankenversicherungen anbieten müssen. Er löst den bisherigen Standardtarif ab. Versicherte dürfen in diesem Tarif nicht abgewiesen werden. Es dürfen auch keine Zuschläge wegen erhöhten gesundheitlichen Risikos erhoben und keine Leistungsausschlüsse vereinbart werden.
Die Leistungen im Basistarif müssen in Umfang, Art und Höhe mit dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein. Die Versicherungsprämie darf den jeweiligen Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten. 2009 waren das rund 570 Euro. Für Beamte gelten anteilige Höchstbeträge je nach Höhe des Anteils, den die Beihilfe abdeckt.
Ist das für die Versicherten zu teuer, weil sie durch die Zahlung des Beitrages hilfebedürftig im Sinne der Gesetze zur Grundsicherung würden, wird der Beitrag im Basistarif um die Hälfte reduziert. Und wer auch dafür nicht genug Geld aufbringen kann, bekommt einen Zuschuss zu seiner Versicherungsprämie vom Sozialamt oder Grundsicherungsträger. Die sozialen Regelungen bei niedrigem Einkommen gelten auch für die private Pflege-Pflichtversicherung.
- Wechselmöglichkeit in den Basistarif
Diejenigen, die bereits privat krankenversichert sind, können vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2009 in den Basistarif einer anderen Versicherung ihrer Wahl wechseln. Wer 55 Jahre und älter ist oder eine Rente beziehungsweise eine Beamtenpension bezieht, kann darüber hinaus jederzeit in den Basistarif innerhalb seines Versicherungsunternehmens wechseln.
Gleiches gilt für Versicherte, die nachweislich die Versicherungsprämie nicht mehr aufbringen können. Wer nach dem 1. Januar 2009 einen privaten Krankenversicherungsvertrag neu abschließt, kann sofort den Basistarif wählen oder erhält ein uneingeschränktes Wechselrecht unter Mitnahme der neu aufgebauten Alterungsrückstellungen in den Basistarif jedes beliebigen Unternehmens der privaten Krankenversicherung.
- Mitnahme von Alterungsrückstellungen
Privatversicherte zahlen mit ihren Prämien zusätzlich sogenannte Alterungsrückstellungen, mit denen der Beitragsverlauf im Lebenszyklus geglättet wird. Das heißt, es werden Rücklagen für den höheren medizinischen Versorgungsbedarf im Alter gebildet. Bei einem Versicherungswechsel konnten Alterungsrückstellungen bisher nicht mitgenommen werden.
Wer bislang die Versicherung wechseln wollte, musste neue Alterungsrückstellungen aufbauen, was ab einem gewissen Alter einen Wechsel selbst für gesunde Versicherte faktisch ausgeschlossen hat, weil die im neuen Unternehmen geforderten Beiträge durch die verlorenen Rückstellungen unbezahlbar sind.
Das ändert sich nun: Privatversicherte, die innerhalb ihrer Versicherung in den Basistarif wechseln, nehmen die Alterungsrückstellungen in vollem Umfang mit. Bei Privatversicherten, die im ersten Halbjahr 2009 in den Basistarif eines anderen Unternehmens wechseln, werden die Alterungsrückstellungen im Umfang des Basistarifs übertragen. Für Versicherte, die nach dem 1. Januar 2009 einen neuen Vertrag schließen, gilt diese Regelung unbefristet.
Was sich für Selbständige ändert
Für alle freiwillig versicherten Selbständigen gibt es Neuregelungen beim Krankengeld. Für sie gilt ab 2009 der einheitliche Beitragssatz in Höhe von 14,9 Prozent. Der Versicherungsschutz umfasst zunächst keinen Krankengeldanspruch. Wer bisher schon ohne Krankengeldanspruch versichert ist und diesen auch weiterhin nicht wünscht, für den ändert sich nichts.
War der Krankengeldanspruch mitversichert, besteht auch ab dem kommenden Jahr die Möglichkeit, sich gegen den Verdienstausfall bei Erkrankung abzusichern. Dazu muss zusätzlich ein Krankengeld-Wahltarif abgeschlossen werden. Diesen Wahltarif muss jede Kasse ab Januar anbieten. Außerdem sind die Kassen verpflichtet, ihre Versicherten darüber zu informieren. Da die Höhe der Prämien von Kasse zu Kasse unterschiedlich sein kann und auch die Ausgestaltung der Tarife variiert, sollten Selbständige sich detailliert über die Angebote ihrer Krankenkasse, aber auch anderer Krankenkassen informieren.
Was sich bei der Pflegeversicherung ändert
- Recht auf Pflegeberatung
Im Zuge der Pflegereform wurde das Recht auf Pflegeberatung ab dem 1. Januar 2009 gesetzlich verankert. Die Pflegekassen sind verpflichtet, für ihre pflegebedürftigen Versicherten Pflegeberatung anzubieten. Auf Wunsch des Versicherten muss die Pflegeberatung bei ihm zu Hause stattfinden.
- Bewertungssystem für Heime
Die Leistungen der stationären Pflegeeinrichtungen können ab 2009 besser verglichen werden, weil die Ergebnisse von Qualitätsprüfungen durch die Heime an einer gut sichtbaren Stelle veröffentlicht werden müssen. Dafür haben der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen, die Pflegekassen und die Heimträger gemeinsame Maßstäbe entwickelt. Die Bewertung der Heime wird über Schulnoten erfolgen. In die Endnote von "sehr gut" bis "mangelhaft" fließen 82 Einzelbewertungen ein, wobei die pflegerische Versorgung das größte Gewicht hat. Bis Ende 2010 müssen alle Einrichtungen einmal geprüft werden, anschließend ist eine jährliche Kontrolle vorgesehen.
Was sich für Ärzte ändert
Für Ärzte treten 2009 zahlreiche Neuregelungen in Kraft:
- Vergütungsreform
Ab 1. Januar 2009 werden die Leistungen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte mit festen Preisen einer Euro-Gebührenordnung vergütet. Damit erhöht sich die Kalkulierbarkeit des ärztlichen Einkommens. Die bisherigen Budgets werden abgelöst. Vereinbart wurde, dass die Ärzte ab dem Jahr 2009 mehr Leistungen zu höheren Preisen abrechnen können. Die Krankenkassen müssen deshalb im Jahr 2009 voraussichtlich 2,75 Milliarden Euro mehr Honorar für die Ärzte bereitstellen.
- Quoten für Psychotherapeuten
Diese neue Regelung bezieht sich auf das Zahlenverhältnis zwischen den verschiedenen psychotherapeutisch tätigen Ärzten, psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Künftig ist die Mindestquote für psychotherapeutisch tätige Ärzte auf 25 Prozent festgelegt, bisher lag sie bei 40 Prozent. So wird gewährleistet, dass freie Zulassungen für die vertragsärztliche Versorgung an Bewerber mit psychologischer Qualifizierung vergeben werden können und es nicht zu psychotherapeutischer Unterversorgung kommt.
Zudem wird zur Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen eine Mindestquote für psychotherapeutische Leistungserbringer eingeführt, die nur Kinder und Jugendliche betreuen. Künftig ist für diese Leistungserbringer eine Quote in Höhe von 20 Prozent vorgesehen. Dies entspricht dem Anteil von Kindern und Jugendlichen an der Gesamtbevölkerung.
- Weiterbildung zum Allgemeinmediziner
Die gesetzlichen Regelungen zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin sollen verbessert werden. So ist vorgesehen, dass die Mediziner an allen Weiterbildungseinrichtungen eine angemessene Vergütung erhalten.
Was sich bei Arzneimitteln ändert
Arzneimittel-Rabattverträge
Ab Januar 2009 gilt für Einzelverträge der gesetzlichen Krankenkassen das materielle Vergaberecht. Je nach Ausgestaltung sind die Kassen verpflichtet, die Verträge europaweit auszuschreiben. Durch diese Regelungen sollen Unklarheiten beseitigt werden, die den Abschluss beispielsweise von Arzneimittel-Rabattverträgen bisher behindert haben.
Was sich beim Jugendschutz ändert
Zigarettenautomaten
Ab 2009 dürfen nur noch Erwachsene ab 18 Jahre Zigaretten am Automaten kaufen.