Neue Personalspekulationen: Ackermanns Deadline - DER SPIEGEL
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Neue Personalspekulationen Ackermanns Deadline

Trotz aller Dementis der Deutschen Bank halten sich die Spekulationen: Erneut berichtet eine Zeitung, Josef Ackermann denke über einen Rücktritt nach, falls der Mannesmann-Prozess in eine - nicht unwahrscheinliche - neue Runde gehen sollte. Angeblich will er in spätestens zwei Jahren sowieso aufgeben.
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Frankfurt am Main - Zunächst einmal die offizielle Version: Die Deutsche Bank   hat am Rande ihrer gestrigen Hauptversammlung noch einmal betont, es gebe keinen Anlass für Rücktrittspekulationen. "Die Personaldiskussionen entbehren jeglicher Grundlage", sagte ein Sprecher der Bank am Abend in Frankfurt. "Sie sind absolut spekulativ. Wir dementieren."

Nun die Gerüchte: Nicht nur der "Stern" berichtet, Ackermann werde im Falle einer Neuauflage des Mannesmann-Prozesses wohl auf sein Amt als Vorstandssprecher verzichten - auch die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" bringt nun einen Bericht mit gleicher These.

Die "FAZ" geht sogar noch weiter - sie schreibt, unabhängig von der für den Herbst erwarteten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) über die Revision des Mannesmann-Verfahrens werde Ackermann seinen in zwei Jahren auslaufenden Vertrag nicht mehr verlängern.

"FAZ": Morddrohungen an die Familie

Ackermann sehe sich als Opfer einer "Menschenjagd", hieß es in dem Bericht. Seine Familie habe Morddrohungen erhalten. Genaue Quellen werden in keinem der Berichte genannt.

Der BGH will noch in diesem Jahr entscheiden, ob die Freisprüche für Ackermann und andere ehemalige Manager des Mannesmann-Konzerns vor dem Düsseldorfer Landgericht berechtigt waren. Das erste Verfahren dort hatte Ackermann in seinem Einsatz für die Bank stark eingeschränkt - wegen der Präsenzpflicht musste er oft zwei Tage in der Woche in Düsseldorf sein.

In dem Prozess ging es um die millionenschweren Abfindungen für Mannesmann-Manager nach der Übernahme des deutschen Traditionskonzerns durch den britischen Mobilfunkkonzern Vodafone. Ackermann gehörte damals dem Aufsichtsrat von Mannesmann an. Er hatte den Zahlungen zugestimmt, selber aber keine Zuwendungen erhalten. Er wurde - wie auch die anderen fünf Angeklagten - vom Vorwurf der Untreue freigesprochen. Generalbundesanwalt Kay Nehm hält dieses Urteil für fehlerhaft und verlangt eine Neuauflage des Verfahrens.