Neue Regeln fürs Ehegattensplitting Der Staat kassiert schneller
Berlin - Bis 2008 will die Koalition die Besteuerung von Ehepaaren grundsätzlich neu regeln, so wurde es im Koalitionsvertrag beschlossen. Zusätzlich zur erhöhten Mehrwertsteuer könnte das Verheirateten erheblich auf die Einkaufslaune schlagen - obwohl sich die Steuerlast insgesamt nicht ändern soll.
Derzeit wählen Ehepartner, die beide arbeiten und deutlich unterschiedlich verdienen, gewöhnlich die Steuerklassen III für den Höherverdienenenden und V für den Partner. Während in der ersten die gemeinsamen Freibeträge angerechnet werden, mindert in der Steuerklasse V lediglich der Arbeitnehmerpauschalbetrag die Belastung. Im Rahmen der Steuererklärung wird dieser Nachteil dann durch das Ehegattensplitting verrechnet. Meist müssen Verheiratete nachzahlen.
Nun soll es genau umgekehrt sein. Ehepartner sollen künftig schlicht im Verhältnis zu ihren Arbeitslöhnen besteuert werden. Verdient also ein Mann 70 Prozent des gemeinsamen Einkommens, soll er auch 70 Prozent der Steuerlast tragen. Die Folgen sind abzusehen. Auch wenn die Steuerlast insgesamt gleich bliebe, würden Ehepaare zunächst monatlich mehr an den Fiskus abführen müssen als bisher. Die Abrechnung käme erst mit der Steuererklärung.
Hoher bürokratischer Aufwand
Für den Staatshaushalt eine schöne Sache, weil im Jahr mehr Geld zur Verfügung steht. Für den Konsumenten bedeutet das allerdings, dass er während des Steuerjahres zunächst weniger Geld im Portemonnaie hat.
Die Koalitionen begründet ihre Reformpläne freilich anders. Die derzeitige Regelung benachteilige vor allem Frauen, heißt es bei den Parteien, weil sie in der Regel das niedrigere Einkommen haben. Deshalb wählten Frauen die Hochsteuer-Klasse. Diese Praxis werde oft als diskriminierend empfunden. Bei plötzlicher Arbeitslosigkeit entstünde außerdem ein echter Nachteil, weil für die Berechnung des Arbeitslosengelds das letzte Nettoeinkommen ausschlaggebend ist. Deshalb solle mit einer Neuregelung des Splittings eine "eine familien- und gesellschaftspolitische Zielrichtung" erfüllt werden, so heißt es im Koalitionsvertrag.
Steuerexperten aus beiden Parteien wundern sich trotzdem, dass das Thema Eingang in die Vereinbarung gefunden hat. Die Umsetzung ist mit hohem bürokratischen Aufwand verbunden, heißt es in Koalitionskreisen. Die rot-grüne Bundesregierung hatte die Idee deshalb bereits verworfen. Auch müsse durch die Besserstellung der Ehefrauen mit zusätzlichen Kosten gerechnet werden, weil mehr Arbeitslosengeld gezahlt werden müsste. Dadurch könne der Staat den Liquiditätsvorteil wieder verlieren.