Neuemissionen Kommission legt Regeln fest
Frankfurt am Main - Die BSK-Grundsätze sind als Selbstverpflichtung der Emittenten und Banken konzipiert und sollen vom Bundesaufsichtsamt für Wertpapierbesitz und den Börsen überwacht werden.
Kern der BSK-Grundsätze ist die freiwillige Verpflichtung der Emittenten und der am Börsengang beteiligten Banken und Wertpapierdienstleister, die Öffentlichkeit über die Art der Zuteilung vor und nach der Emission hinreichend zu informieren.
So solle etwa nach der Emission der prozentuale Anteil der berücksichtigten Privatanleger bekannt gegeben werden. Publiziert werden soll auch, wie viele Aktien im Rahmen so genannter "Friends and Family"-Programme zugeteilt wurden.
Mitarbeiter der beteiligten Finanzdienstleister dürften bei der Zuteilung nicht günstiger gestellt werde als Privatanleger, heißt es weiter. Strafen für die Missachtung der BSK-Richtlinien sieht der Maßnahmenkatalog nicht vor.