Neuer Markt: Gericht stoppt neues Regelwerk - DER SPIEGEL
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Neuer Markt Gericht stoppt neues Regelwerk

Die Deutsche Börse hat bei ihrem Versuch, das Vertrauen in den Neuen Markt wiederherzustellen, einen herben Dämpfer einstecken müssen. Ein Gericht untersagte den Ausschluss der Penny Stocks ab Oktober.
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Frankfurt am Main - Aktionärsschutzverbände sehen nach dem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Donnerstag zum Ausschluss von so genannten Penny Stocks vom Neuen Markt (Delisting) weitere dunkle Wolken über dem Wachstumssegment aufziehen. Nachdem der Neue Markt in diesem Jahr bereits mit Firmenpleiten und Kursverfall zu kämpfen hatte, könnten nach Einschätzung von Experten nun juristische Streitigkeiten dem neuen Segment das Leben schwer machen.

In seinem Urteil gab das Landgericht einem Antrag des Berliner Prozessfinanzierers Foris teilweise statt und untersagte der Deutschen Börse, die Delisting-Regeln schon ab Oktober auf das Berliner Unternehmen anzuwenden.

Ohrfeige für die Börse

"Eine Ohrfeige für die Börse" sieht die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre in dem Entscheid. Ihr Vorstandsmitglied Markus Straub rechnet damit, dass es "eine Kettenreaktion" geben wird und andere betroffene Unternehmen ebenfalls auf eine Verzögerung des In-Kraft-Tretens der geplanten Regeln zum Ausschluss von Penny Stocks klagen werden. Die Durchlöcherung der Neue-Markt-Regeln sowie eine mögliche Prozesswelle seien für Anleger eindeutig negative Signale, sind sich Anlegerschützer einig.

Die Deutsche Börse allerdings sieht sich durch die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt bestätigt und plant keine Änderungen. Die Regelwerksänderung werde wie vorgesehen zum 1. Oktober in Kraft treten, teilte die Deutsche Börse am Donnerstag in Frankfurt mit.

Carsten Heise von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz sieht das anders. Eine Verwirklichung des Regelwerkes wie geplant dürfte problematisch werden. Folge: "Die Anleger wissen jetzt nicht genau, wie es weitergeht." In der Verunsicherung der Anleger sieht auch Markus Straub das eigentlich negative Signal des Urteils. Für Anleger stelle es sich so dar, dass es sich beim Neuen Markt um eine "juristisch unausgereifte Sache" handle, bei der sich die Bedingungen "immer ändern könnten".

Mehr Zeit für Gegenmaßnahmen

Die Foris AG, deren Aktie zuletzt bei rund 2,40 Euro notierte und damit nicht zur Gruppe der Penny Stocks zählt, hatte beim Landgericht Frankfurt einen Aufschub des Beginns der neuen Delisting-Regeln für alle am Neuen Markt notierten Unternehmen bis zum Herbst kommenden Jahres beantragt. Die betroffenen Firmen sollten dadurch mehr Zeit für etwaige Gegenmaßnahmen erhalten, hatte der Prozessfinanzierer seinen Schritt vor Gericht begründet. Das Gericht wies dies jedoch am Donnerstag zurück und räumte nur der Foris AG einen Aufschub bis April 2002 ein.

"Beide Seiten haben teilweise verloren", kommentiert Carsten Heise. "Die Deutsche Börse kann die Regeländerung bei der Foris AG nur mit zeitlicher Verzögerung durchsetzen, und die Foris AG hat nur einen Teilerfolg errungen, weil sie eine Klarstellung für alle Neue-Markt-Unternehmen erreichen wollte", erläutert Heise.

Regelwerk erweckt wenig Vertrauen

Das Urteil zeige, "auf welch hölzernen Beinen die Regeln des Neuen Marktes stehen", kritisiert Straub die Deutsche Börse. Das Problem dabei sei, "dass die Regeln der Börse keinen Gesetzescharakter haben und deshalb so leicht geändert werden können". Dadurch leide das Vertrauen in den Neuen Markt.

Die Lehren aus dem Urteil liegen für die Aktionärsschützer auf der Hand. "Dem Neuen Markt sollten sich nur wirklich erfahrene Anleger aussetzen", erinnert Markus Straub die Aktionäre. Und die Unternehmen sollten lieber "am operativen Geschäft arbeiten, als an den Symptomen zu kurieren, also zu klagen", fordert Carsten Heise die Manager der Penny-Stock-Aktiengesellschaften auf.