Neuer Markt: Meldepflicht für Insidergeschäfte - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

Neuer Markt Meldepflicht für Insidergeschäfte

Wer wie die Haffa-Brüder Aktien des eigenen Unternehmens verkauft, ohne dies mitzuteilen, muss jetzt 100.000 Euro Strafe zahlen. Ab heute gelten neue Vorschriften am Neuen Markt.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Frankfurt am Main - Schärfere Regeln der Deutschen Börse für den Verkauf von Anteilen durch Management und Aufsichtsrat, für Quartalsberichte und härtere Sanktionsmechanismen sollen helfen, das zuletzt stark gesunkene Vertrauen der Investoren zurückzugewinnen.

Kritiker sind jedoch skeptisch: Eine Summe von 100.000 Euro könne jemand wie EM.TV-Chef Thomas Haffa aus der Portokasse zahlen, äußerte Klaus Nieding, Geschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), bereits heute Morgen beim Nachrichtensender n-tv.

Mitglieder des Managements und des Aufsichtsrats müssen ab heute Geschäfte mit Wertpapieren des eigenen Unternehmens spätestens nach drei Börsentagen melden. Bei Börsengängen muss der Anteilsbesitz für jedes einzelne Mitglied im Emissionsprospekt angegeben werden.

Bisher war es ausreichend, den summierten Anteil von Aufsichtsrat und Vorstand zu veröffentlichen. Quartalsberichte müssen jetzt in standardisierter Form bei der Börse eingehen. Sie müssen die für die jeweilige Branche wichtigsten Kennzahlen enthalten.

Sollte das Unternehmen keine, unvollständige oder verspätete Angaben machen, kann die Deutsche Börse eine Geldstrafe von bis zu 100.000 Euro verhängen oder das Unternehmen sogar vom Neuen Markt ausschließen. Welche Sanktionsmaßnahme beschlossen wird, entscheidet die Börse nach "billigem Ermessen".

Anlegerschützer fordern unter anderem, dass auch Großaktionäre, die mehr als zehn Prozent des Gesellschaftskapitals halten, den Verkauf von Anteilen melden müssen. Auch sollten Unternehmen, die längere Zeit unter einem Euro notieren, vom Neuen Markt in den Freiverkehr geschickt werden.