Neuerungen 2007 Sieben Steuerhinweise für Eilige
Die Zeit drängt: Bis zum 31. Mai muss die Steuererklärung abgegeben sein. Änderungen gibt es bei folgenden Themen:
Kinderbetreuung: Seit Januar 2006 können Eltern von Kindern im Alter von drei bis sechs Jahren zwei Drittel der Betreuungskosten, zum Beispiel Kosten für Kindertagesstätte oder Hort, von der Steuer absetzen. Es sind jedoch maximal 4000 Euro absetzbar.
Bei älteren Kindern hängt die steuerliche Förderung von der Lebenssituation ab: Alleinerziehende und Doppelverdiener können ebenfalls zwei Drittel der Betreuungskosten für Kinder bis einschließlich 13 Jahre absetzen. Auch hier gilt eine Obergrenze von 4000 Euro. Ist lediglich ein Elternteil erwerbstätig ("Alleinverdiener"), besteht diese Möglichkeit nicht. Nicht absetzbar sind Kosten für Nachhilfe, Musikschule, Computerkurse oder Reitunterricht.
Rente: Von der Besteuerung des Rentenbeitrags wird derzeit schrittweise auf die Besteuerung der ausgezahlten Renten umgestellt. Im Zuge dessen können Beiträge zur Altersvorsorge und zur Rürup-Rente für das Jahr 2006 bis maximal 12.400 Euro abgesetzt werden. Im Gegenzug müssen alle, die im vergangenen Jahr erstmals eine Rente von insgesamt mehr als 18.900 Euro bezogen haben, diese versteuern (Anlage R). Für Verheiratete gilt das Doppelte. Betroffen ist meist nur, wer über Zusatzeinkünfte etwa aus Betriebsrenten, Zinsen oder Mieten verfügt.
Abfindungen: Arbeitnehmer, die 2006 mit einer Abfindung entlassen wurden, müssen diese neuerdings versteuern.
Steuerberater: Private Steuerberatungskosten können nicht mehr als Sonderausgaben von der Steuer abgezogen werden. Bezieht sich die Beratung allerdings auf Einkünfte aus Arbeit, Vermietung oder Kapitalvermögen, sind die Kosten weiter absetzbar.
Elektronische Steuererklärung: Steuerpflichtige können ihre Erklärung inzwischen per Mausklick an das Finanzamt senden. Ein persönlicher Zugangscode ersetzt die Unterschrift. Die Registrierung erfolgt auf der Internetseite der elektronischen Steuererklärung Elster unter www.elster.de/eportal . Studien zufolge gehen die Steuererklärungen per Internet häufig ungeprüft durch. Nur bei ungewöhnlich hohen Werbungskosten schlägt der Finanzamts-Computer Alarm.
Vereinfachte Steuererklärung: Für einfache Steuerfälle, in denen es nur um Lohn oder Arbeitslosengeld sowie einfache Werbungskosten wie Pendlerpauschale und Versicherungen geht, gibt es eine auf zwei Seiten vereinfachte Steuererklärung.
Kontrolle: Der Steuerbescheid sollte unbedingt geprüft und im Zweifel Einspruch eingelegt werden, wenn Ausgaben aus unerklärlichen Gründen abgelehnt wurden oder der Steuerzahler vom Ausgang offener Verfahren vor den obersten Gerichten profitieren will. Nur in wenigen Punkten bleiben die Bescheide auch ohne Einspruch vorläufig.
itz/AFP