New Economy: Der Staat als Bremser - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

New Economy Der Staat als Bremser

Selbst der Einödbauer hoch droben in den Bergen hat mittlerweile schon etwas von der New Economy gehört. Die Einzigen, die noch nichts begriffen haben, sind die Finanzämter.
Von Bernd Niquet
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Die neuen Kommunikationstechnologien haben nicht nur viele Aktionäre sehr reich und andere in der letzten Zeit sehr arm gemacht. Nein, sie haben auch die Volatilität des Freiheitsgrades der Menschen deutlich angehoben. Soll heißen: Die neuen Kommunikationstechniken haben einerseits viele Menschen noch stärker versklavt als dies jemals in der Geschichte freier Lohnarbeit der Fall war. Andererseits haben sie jedoch auch den Freiheitsgrad einer breiten Masse deutlich erhöht.

Versklavt sind heute insbesondere diejenigen, die über Internet und Handy stets erreichbar sein müssen, um nicht hinter den Dienstleistungsstandard der Konkurrenz abzufallen. Sowie diejenigen, denen es früher zur Darstellung ihres Geltungsdranges bereits genügte, sich eine Hasenpfote in die Hose zu stecken. Heute hingegen tut es kein so simples Utensil mehr; heute muss im Auto das Handy und in Bahn und Flugzeug der Laptop her.

Die großen Gewinner sind hingegen diejenigen, die sich nun ihren Arbeitsplatz selbst aussuchen können. Bei denen es nicht auf Anwesenheit, sondern auf die inhaltliche Leistung ankommt. Denn diese Klientel kann jetzt ebenso gut im Büro wie zu Hause oder auch einfach in der Ferienwohnung am See arbeiten. Wenn da nur nicht diese eine dumme Schwierigkeit wäre.

Unser Steuerrecht ist grundsätzlich so konzipiert, den Reinvermögenszugang jeder Person zu besteuern. Das heißt: Alle Einkünfte, die erzielt werden, unterliegen der Steuer. Dafür sind jedoch die Ausgaben, die zur Erzielung dieser Einnahmen aufgewendet werden, steuerlich von diesen Einnahmen abzuziehen. Wer also sein Geld durch das Betreiben einer Internetseite verdient, kann bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens die Internetkosten von den Bruttoeinkünften abziehen. Und wer einen Telefonservice betreibt, kann natürlich ebenso die Telefonkosten von seinen Einnahmen herunterrechnen.

So weit die Theorie. In der Praxis hingegen gibt es jedoch leider Paragraf 12 des Einkommensteuergesetzes, nach welchem Internetanschlussgebühren und Telefongebühren grundsätzlich nicht abzugsfähig sind, da eine private Mitbenutzung nicht auszuschließen ist. Das heißt: Da keine eindeutige Trennung in einen privaten und beruflichen Anteil möglich ist, wird vielfach die gesamte Anerkennung dieser Kosten versagt.

Nun kann man natürlich zeit- und nervenraubende Kompromisse schließen, bestimmte Prozentsätze dennoch anerkannt zu bekommen. Doch letztlich wird hierbei ein ganzer Berufsstand, ja ein gesamter neuer Beruf, steuerlich systematisch diskriminiert. Die einzige Ausweg aus dieser Malaise ist, so teilen es die Finanzämter mit, Einzelnachweise zu führen.

Konkret bedeutet das, dass diejenigen, die sich in der New Economy ihren neuen Job geschaffen haben, nun jedes Telefonat und jedes Einwählen ins Internet separat zu dokumentieren haben. Der Papieraufwand hierfür wird sicherlich alle bisherigen Dimensionen sprengen. Und nicht einmal damit wäre das Problem gelöst. Denn um wirklich nachzuweisen, dass man gearbeitet und sich nicht auf Sex-Seiten herumgetrieben hat, müsste man ein komplettes Surf-Protokoll anfertigen.

Wer also tatsächlich noch ein Abenteuer in der heutigen Zeit sucht, der braucht kein Survival-Training in der Wildnis. Eine ganz normale Einkommensteuererklärung tut es genauso gut.