RENTEN Noch zu heben
Unversehens geriet Bundeskanzler Helmut Kohl in eine Lage, die er gar nicht mag: Er mußte entscheiden.
Nach monatelangem Gezerre, nach einem zweistündigen Palaver am Donnerstag der vorvergangenen Woche im Kanzleramt weigerten sich die Minister Otto Graf Lambsdorff, Gerhard Stoltenberg und Norbert Blüm immer noch, dem Harmoniebedürfnis ihres Chefs Rechnung zu tragen. Sie waren nicht zu bewegen, gemeinsam ein Kanzlerversprechen einzulösen und den kostspieligen Weg zur frühen Rente frei zu machen. Der Kanzler war gefragt.
Und Kohl entschied tatsächlich. Erstmals seit seinem Amtsantritt setzte er sich letzten Donnerstag über das Votum des stärksten Mannes im Kabinett, über den Einspruch des Finanzministers Stoltenberg hinweg. Am Tag darauf durfte sich der sonst immer gebeutelte Arbeitsminister Norbert Blüm - ebenfalls eine Novität - spendabel zeigen und den Arbeitnehmern das Staatsangebot für einen vorzeitigen Ruhestand machen.
Allzu großartig konnte Blüm, dafür hatte Stoltenberg gesorgt, nicht auftreten. Von seinem ursprünglichen Konzept mußte er so viele Abstriche machen, daß fraglich ist, ob das Ziel der Anstrengung noch erreicht werden kann: Arbeitslose, anstelle der früher ausscheidenden Alten, in Lohn zu bringen.
Der Blümsche Frührentner kann nur unter vielerlei Bedingungen seine Stelle einem Jüngeren überlassen: *___Er muß wenigstens 59 Jahre und nicht, wie ursprünglich ____geplant, 58 Jahre alt sein. *___Er erhält bis zum Übergang in die normale Rente im ____Alter von 63 Jahren 65 Prozent seines Bruttoeinkommens ____von seinem Arbeitgeber. *___Der Arbeitgeber zahlt weiterhin seine Hälfte zur ____Renten- und Krankenversicherung, der Frührentner muß ____die andere Hälfte des Beitrages selbst aufbringen. *___Über die Bundesanstalt für Arbeit erstattet der Staat ____dem Arbeitgeber nur 40 Prozent seiner Kosten, nicht 50, ____wie Blüm eigentlich wollte. Bedingung: Der Arbeitgeber ____muß anstelle des Ausgeschiedenen einen Arbeitssuchenden ____einstellen. *___Das Angebot ist auf die Jahrgänge von 1925 bis 1929 ____begrenzt, gilt also zunächst nur von 1984 bis 1988.
Für den potentiellen Frührentner ist das Ergebnis ganz beachtlich. Er kann mit rund 70 Prozent seiner bisherigen Nettobezüge rechnen und liegt damit über dem Arbeitslosengeld von 68 Prozent.
Ob dieses Angebot auch umgesetzt wird, hängt vor allem von den fünf oder sechs Einzelgewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) ab, die anders als die IG Metall gemeinsam mit Blüm die Verkürzung der Lebensarbeitszeit favorisieren. Da Blüm den Arbeitgebern nur 40 Prozent der Kosten erstatten kann, bleiben noch 60 Prozent zu bezahlen. Dies Geld muß im Rahmen eines Tarifvertrags von den aktiven Arbeitnehmern aufgebracht werden - durch schmalere Lohnerhöhungen.
Allein für den Bereich der IG Chemie, der IG Bau und der Gewerkschaften Textil sowie Nahrung-Genuß-Gaststätten haben Blüms Beamte einen notwendigen Lohnverzicht von 311 Millionen Mark für das Anlaufjahr 1984 und von rund 1,3 Milliarden Mark für die folgenden Jahre errechnet. Die Arbeitnehmer müssen mithin im nächsten Jahr und in den folgenden Jahren auf einige Prozente an Lohnsteigerungen verzichten.
Die Vergrößerung der Last für die Arbeitnehmer wird die Auseinandersetzungen über die Tarifrente innerhalb der Gewerkschaften gewiß noch verschärfen. Über die Bevorzugung der Frührente durch fünf Gewerkschaften, zu denen bald noch die Kollegen aus Landwirtschaft und Forsten stoßen werden, gibt es innerhalb des DGB schon seit Wochen Streit.
Bislang hatten im DGB die Anhänger der 35-Stunden-Woche eindeutig die Übermacht. Angeführt von der über zweieinhalb Millionen Mitglieder starken IG Metall, reihten sich nach und nach auch kleinere Gewerkschaften in den Kampf um die Wochenarbeitszeitverkürzung ein.
Die Verkürzung der Lebensarbeit hatte geringeren Stellenwert.
Das ist nun anders geworden, nicht nur durch Blüms Initiative. Auf der letzten Sitzung des DGB-Bundesvorstands forderten die Freunde der Frührente, ihre Form der Arbeitszeitverkürzung prägnanter in der Öffentlichkeit vertreten zu dürfen. Nach einer harten Debatte beschloß das höchste Gewerkschaftsgremium tatsächlich, daß Frührente und Wochenarbeitszeitverkürzung gleichermaßen herausgestellt werden können.
Inzwischen luden Befürworter der Frührente bereits zu einer eigenen Arbeitszeitkonferenz am 2. Dezember nach Hamburg ein. Danach wollen sie dann für die Vorruhestandsregelung einen ähnlichen Reklamerummel aufziehen wie die IG Metall für die 35-Stunden-Woche.
Arbeitsminister Blüm sieht es mit Wohlgefallen. Auch die Arbeitgeber beobachten die Spaltung des DGB mit Genugtuung. Ihnen ist die Vorruhestandsregelung weitaus angenehmer als die Verkürzung der Wochenarbeitszeit.
Die Frührente käme sie weitaus billiger als kürzere Wochenarbeitszeiten. Auf dem Höhepunkt der Tarifschlacht im nächsten Frühjahr werden die Arbeitgeber daher höchstwahrscheinlich die Vor-Rente als Kompromiß anbieten, in der Hoffnung, damit die Streikfront der Metaller zu erschüttern. Denn nach allen Umfragen ist der frühere Ruhestand an der Basis wesentlich beliebter als die kürzere Arbeitswoche.
Verständlich daher, daß Blüm sein Werk mit Wohlgefallen betrachtet. »Ein Durchbruch«, lobt er sich, weil erstmals die Möglichkeit geschaffen werde, die
Nürnberger Bundesanstalt und die Tarifparnter zu einem »Beschäftigungspakt« zusammenzuspannen und so »Arbeit, nicht Arbeitslosigkeit zu bezahlen«.
60 Prozent Kostenbeteiligung der Arbeitnehmer, da ist der CDU-Politiker nach Gesprächen mit den SPD-Gewerkschaftern sicher, seien kein Hindernis. Blüm: »60 Prozent, das ist für die Tarifpartner noch zu heben.« Über die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt wagt der Minister allerdings keine Aussagen zu machen. Aus den Summen, die gegen Stoltenbergs Votum als Haushaltsbelastung einkalkuliert wurden, läßt sich indes ablesen, daß der Effekt so groß nicht sein kann. 1984 muß der Finanzminister nur 97 Millionen Mark rausrücken, in den folgenden Jahren bis 1988 jeweils rund 400 Millionen Mark jährlich.
Das tatsächliche Ausmaß der Haushaltsbelastungen hängt vor allem davon ab, wie viele Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände bereit sind, auf der Basis von Blüms Gesetz Tarifverträge abzuschließen. Ein großer Bereich mit 4,5 Millionen Arbeitnehmern aber, das steht jetzt schon fest, wird nicht beteiligt: die öffentlich Bediensteten.
Der Bund als Arbeitgeber, das hat Stoltenberg sich ausbedungen, darf seinen Bediensteten kein Tarifangebot im Blümschen Sinne machen. Die mögliche Kostenexplosion wollte der Finanzminister auf keinen Fall hinnehmen.