NS-Enteignung: Wertheim-Erben scheitern vor Gericht - DER SPIEGEL
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NS-Enteignung Wertheim-Erben scheitern vor Gericht

Die Wertheim-Familie, einst von den Nazis enteignet, fordert Schadenersatz in dreistelliger Millionenhöhe vom Kaufhaus-Konzern Karstadt. Ein US-Gericht befand zwar, dass die Wertheims betrogen worden seien - will den Fall aber trotzdem nicht verhandeln.
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Newark - "Das war erst eine Runde, wir planen das Urteil anzufechten. Absolut". Klägerin und Wertheim-Erbin Barbara Principe gibt sich kämpferisch. Sie will weiter in Deutschland und den USA für das Recht ihrer Familie kämpfen, die einst wertvolle Grundstücke und Immobilien rund um den Potsdamer Platz besaß.

Die Vorgeschichte des so verworrenen wie spektakulären Falles reicht bis in die dreißiger Jahre zurück: 1938 wurde die jüdische Warenhaus-Dynastie gezwungen, ihre Firmen-Anteile zu einem Spottpreis an ein "arisches" Konsortium zu verkaufen.

Nach dem Krieg forderten zwei in die USA ausgewanderte Wertheim-Söhne den Anteil zurück. Doch der ehemalige Wertheim-Justiziar Arthur Lindgens und der damalige Deutsche-Bank-Vorstand Emil Georg Stauß verkauften die Anteile an den Hertie-Konzern und fanden die Wertheim-Erben mit rund 40.000 Mark ab.

Die noch lebenden Wertheim-Erben klagen nun auf Schadenersatz, weil die beiden Vermögensverwalter die Verkaufspläne an Hertie angeblich verschwiegen hatten. Außerdem sollen sie den wahren Wert des Wertheim-Unternehmens heruntergespielt haben. Der Hertie-Konzern und damit auch Wertheim gehören seit 1994 zu KarstadtQuelle. Bei den Klagen vor mehreren deutschen und amerikanischen Gerichten geht es um einen Steitwert von über 250 Millionen Euro.

Das Bezirksgericht in Newark, New Jersey, lehnte die Verhandlung des Falles ab, weil die Anknüpfungspunkte für eine Verhandlung in den USA zu schwach und der Bezug zu Deutschland zu stark ausgeprägt seien. Eine Ausübung der amerikanischen Gerichtshoheit sei damit nicht zu rechtfertigen. KarstadtQuelle   sieht sich durch dieses Urteil nach eigenen Angaben in "vollem Umfang bestätigt".

Die Kläger verweisen auf einen anderen Passus des rund 70-seitigen Gerichtsurteils. Darin wird eingestanden, es gebe "deutliche Hinweise", dass die Familie Wertheim bei der Übertragung ihrer Rechte im Jahr 1951 auf den Hertie-Konzern betrogen worden sei.

In Deutschland ist bislang nach Angaben eines Konzernsprechers kein Verfahren der Wertheim-Erben gegen KarstadtQuelle anhängig. Im Gegenteil: Hier klagt der Handelsriese selbst gegen eine Entscheidung des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen. Diese Entscheidung hatte der Jewish Claims Conference 1999 und 2001 mehrere Grundstücke in Ostdeutschland zugesprochen, die früher der Familie Wertheim gehört hatten. Die Jewish Claims Conference vertritt die Interessen der jüdischen Gemeinschaft bei Verhandlungen zur Entschädigung von NS-Opfern und deren Erben.