NS-Zwangsarbeiter Entschädigung verzögert sich weiter
New York - Ihre Entscheidung begründete die Bundesrichterin am Dienstag unter anderem mit der Sorge, dass die Forderungen von Holocaust-Überlebenden an österreichische Banken, die ab 1938 unter deutscher Banken-Kontrolle standen, nicht ausreichend berücksichtigt würden. Damit fehlt weiterhin die Rechtssicherheit, ohne welche die deutschen Unternehmen keine Zahlungen leisten wollen.
Kram hatte in einer ersten Entscheidung am 7. März erklärt, sie werde die ihr anvertrauten Klagen erst abweisen, wenn das Geld für die geplante Stiftung beisammen sei. Inzwischen hat die Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft die Garantie für ihren Anteil an der NS-Zwangsarbeiterentschädigung in Höhe von fünf Milliarden Mark übernommen. In ihrer schriftlichen Begründung begrüßte die Richterin ausdrücklich den Beschluss der deutschen Wirtschaft, die bisherige Finanzierungslücke für den Fonds zu schließen.
Opfer haben nicht mehr viel Zeit
Der Jüdische Weltkongress, die Anwälte der Opfer sowie das US-Außenministerium drängen auf einen raschen Beginn der Zahlungen, da viele der ehemaligen NS-Zwangsarbeiter inzwischen ein hohes Alter erreicht haben. Kram zeigte Verständnis für die Situation der Opfer, wies aber gleichzeitig darauf hin, dass vor einer Ablehnung der Klage die offenen Fragen noch geklärt werden müssten. Gleichzeitig schlug sie Lösungen vor, um den Opfern rasch zu ihrem Geld zu verhelfen. Zum einen rief sie den Bundestag dazu auf, bereits jetzt Grünes Licht für den Beginn der Entschädigungszahlungen zu geben, ohne den Ausgang der Klagen abzuwarten.
Zum anderen forderte sie die Anwälte der Kläger auf, so schnell wie möglich eine Lösung für die noch offene Frage der Ansprüche gegenüber österreichischen Banken zu finden. Bundeskanzler Gerhard Schröder hatte vergangene Woche nach einem Gespräch mit der Wirtschaft betont, für die Zustimmung des Bundestags sei die Abweisung aller relevanten US-Klagen gegen deutsche Unternehmen nötig. Nach Angaben des Jüdischen Weltkongresses (WJC) werden die Opferanwälte vermutlich noch am Mittwoch gegen die Entscheidung der Richterin Berufung einlegen.
WJC-Exekutivdirektor Elan Steinberg bezeichnete die weitere Verzögerung als eine Tragödie: "Die Überlebenden sterben immer schneller. Jeder, der für weiteren Aufschub sorgt - sei es eine deutsche Stiftung oder ein Gericht - trägt eine schwere Verantwortung", sagte Steinberg.