NS-Zwangsarbeiter: Entschädigung verzögert sich weiter - DER SPIEGEL
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NS-Zwangsarbeiter Entschädigung verzögert sich weiter

Die Entschädigung ehemaliger NS-Zwangsarbeiter ist weiterhin offen: Ein US-Berufungsgericht lehnte den Antrag eines Opferanwalts ab, in ein Verfahren einzugreifen, welches als Haupthindernis für die Zahlungen an bis zu 1,5 Millionen hochbetagte Opfer gilt.
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New York - Anwalt Burt Neuborne hatte gegen das Urteil von Richterin Shirley Kram vor rund zwei Wochen protestiert, in der sie die Abweisung einer Sammelklage gegen deutsche Banken abgelehnt hatte. Kram hatte bereits am 7. März erstmals die Abweisung der Klage abgelehnt, damals mit der Begründung, die deutsche Wirtschaft habe ihren Fünf-Milliarden-Mark-Beitrag zur Entschädigung nicht beisammen.

Vor zwei Wochen erkannte Kram ausdrücklich an, dass die Wirtschaft die Summe inzwischen gesammelt habe. Sie habe auch großes Verständnis für den Wunsch der betagten ehemaligen Zwangsarbeiter, endlich eine Entschädigung zu erhalten, sagte sie. Doch könne sie die Klage noch nicht abweisen. Die Richterin besteht darauf, dass parallel zu der Zwangsarbeiter-Wiedergutmachung auch die Entschädigung von beschlagnahmten Vermögen bei österreichischen Banken verhandelt wird.

Das Kuratorium der Zwangsarbeiter-Stiftung kommt heute in Berlin zu einer Sondersitzung zusammen. Die Sitzung war von ost- und mitteleuropäischen Staaten gefordert worden, weil die Entschädigung wegen ungeklärter Rechtsfragen seit Monaten nicht in Gang kommt. Hauptproblem sind dabei die Sammelklagen in den USA. Die Abweisung der Klagen ist erforderlich, damit die laut Stiftungsgesetz notwendige Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen in den USA festgestellt werden kann.

Holocaust-Opfer: Österreich zahlt erste Entschädigungen

Überlebende des Holocaust haben am Dienstag erste Zahlungen aus einem österreichischen Entschädigungsfonds erhalten. 60 Menschen hätten eine erste Zahlung von rund 15.400 Mark pro Person erhalten, sagte eine Vertreterin von Holocaust-Opfern. Sie seien die ersten von rund 21.000 Berechtigten, die Geld aus dem Entschädigungsfonds erhalten würden.

Österreich hat im Januar ein Abkommen mit den USA unterzeichnet, in dem Regierung und Wirtschaft die Bereitstellung von 380 Millionen Dollar für Holocaust-Opfer zusagten. Die USA sicherte im Gegenzug dafür zu, eine Abweisung von Entschädigungsklagen vor amerikanischen Gerichten zu unterstützen.

Die ersten Auszahlungen seien deswegen so schnell und unproblematisch erfolgt, weil die österreichischen Behörden bereits im Jahr 1995 eine Liste von Berechtigten erstellt hätten, sagte die Sprecherin der Claims-Conference, einer Gruppe, die auch die Ansprüche der Opfer gegenüber Deutschland verfolgt. Es sei wichtig für die Opfer, dass dieser Teil des Geldes ohne Vorbedingungen geflossen sei.

Ein Teil der Entschädigung wird allerdings erst geleistet, wenn die Antragsteller den Besitz von Immobilien, Hausrat, Mietrechten und Wertgegenständen zur Zeit der Nazi-Herrschaft in Österreich nachweisen. Österreich war von 1938 bis 1945 Teil des Deutschen Reiches. Vor dem Anschluss an Deutschland lebten in Österreich rund 190.000 Juden, deren Besitz geplündert wurde. Die Zahl der Überlebenden wird auf 21.000 geschätzt.