NS-Zwangsarbeiter: Staranwalt vertritt Richterin - DER SPIEGEL
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NS-Zwangsarbeiter Staranwalt vertritt Richterin

Im Verfahren um die Entschädigung der NS-Zwangsarbeiter will die New Yorker Richterin Shirley Kram nicht klein beigeben. Vor dem Berufungsgericht lässt sie sich von dem Staranwalt David Boies vertreten.
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New York - Kram lehnt es ab, eine Sammelklage gegen deutsche Banken abzuweisen, die als Haupthindernis für den Beginn der deutschen Entschädigungszahlungen an bis zu 1,5 Millionen Betroffene gilt.

Boies vertritt Kram vor einem Berufungsgericht, wo eine Zurückweisung der Sammelklage beantragt wurde. In der Regel werden Richter in solchen Konflikten vom Justizministerium vertreten. Da in diesem Fall aber die Regierung ebenfalls für eine Abweisung der Sammelklage eintritt, erhielt Kram die Erlaubnis, sich einen externen Rechtsbeistand zu holen.

In der vergangenen Woche hat der Bundestag in Berlin an die US-Justiz appelliert, schnell alle Klagen von NS-Opfern gegen deutsche Unternehmen abzuweisen und so den Weg zur Entschädigung der ehemaligen Zwangsarbeiter frei zu machen. Dafür haben Bundesregierung und Unternehmen jeweils fünf Milliarden Mark bereitgestellt. Die Auszahlung wurde aber von der Zusicherung abhängig gemacht, dass keine weiteren Rechtsansprüche ehemaliger Zwangsarbeiter gegen deutsche Unternehmen erhoben werden.