Null-Risiko-Klausel Gericht kassiert Knebelvertrag von Haftpflichtversicherung
Kleve - In dem in Kleve verhandelten Fall ging es um eine Haftpflichtversicherung für eine Spedition. Der Vertrag sah nach den Angaben des Gerichts vor, dass die Versicherungsprämie neu kalkuliert werde, wenn eine vorausgesehene jährliche "Normalschadensquote" in einem Versicherungsjahr überschritten worden sei.
Die Einzelheiten wurden in einer mehrere Absätze umfassenden, vom Landgericht Kleve als unverständlich bezeichneten Prämienklausel niedergelegt. Diese Klausel legte die Versicherung im Prozess so aus, dass der Versicherungsnehmer stets 133 Prozent des Betrages, den die Versicherung in einem Jahr für ihn aufgewendet hat, als Versicherungsprämie für das folgende Jahr zahlen müsse.
Eine solche Prämienregelung stelle die Grundstruktur eines Versicherungsvertrages auf den Kopf, erklärte das Gericht. Der Versicherer gehe letztlich kaum ein Risiko ein, denn er erhalte im Folgejahr alle Leistungen des Vorjahres in voller Höhe ersetzt und darüber hinaus noch 33 Prozent zusätzlich. "Das typische finanzielle Interesse des Versicherers an möglichst geringem Schadensaufkommen verwandelt sich so in sein wirtschaftliches Interesse an möglichst vielen Schadenfällen", heißt es in dem bereits am 17. Dezember 2004 verkündeten Urteil. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
(Aktenzeichen: Landgericht Kleve 8 O 1/04)