Korean-Air-Managerin Staatsanwalt beantragt Haftbefehl in "Nuss-Affäre"
Seoul am 12. Dezember 2014: Cho Hyun Ah und ihr Vater sagen "Sorry"
Foto: AP/dpaSeoul - Der Wutausbruch von Cho Hyun Ah an Bord eines Flugzeugs erhitzt die Gemüter in Korea - und beschäftigt nun auch die Staatsanwaltschaft. Am Mittwoch beantragten die Strafverfolger einen Haftbefehl gegen die ehemalige Managerin von Korean Air. Die Frau, zugleich Tochter des Firmenchefs, hatte den Chef des Kabinenpersonals wegen eines Päckchens Nüsse aus dem Flugzeug werfen lassen.
Eine Korean-Air-Flugbegleiterin hatte Cho am 5. Dezember vor dem Abflug ihrer Maschine von New York nach Seoul ungefragt Macadamianüsse in einer Tüte serviert - und nicht wie für die erste Klasse vorgeschrieben in einer Glasschale. Daraufhin flippte die Managerin aus und verlangte, dass die Maschine zum Terminal zurückrollen und der Chef des Kabinenpersonals, Park Chang-jin, das Flugzeug verlassen musste.
"Ich habe mich nicht getraut, mich der Tochter des Besitzers zu widersetzen", berichtete Park in einem Fernsehinterview. Er habe sich hinknien müssen, um sich zu entschuldigen, dann habe Cho ihn ausgeschimpft und ihm mehrfach eine Aktenmappe gegen den Handrücken gerammt.
Die Staatsanwaltschaft untersucht nun, ob Cho mit ihrem Verhalten gegen das Flugsicherheitsgesetz verstoßen hat. "Die Staatsanwaltschaft hat heute Morgen einen Haftbefehl beantragt", sagte ein Sprecher. Das Gericht müsse diesen nun prüfen. Der Vorfall hatte in Südkorea große Empörung ausgelöst. Die Chos besitzen zehn Prozent der Anteile von Korean Air, die Teil des Familienunternehmens Hanjin ist.
Die 40-Jährige und ihr Vater hatten sich zunächst öffentlich für den Vorfall entschuldigt. Cho Hyun Ah war zudem auch von ihrem Posten bei Korean Air zurückgetreten. Doch ein angeblicher Versuch des Korean-Air-Managements, die Ermittlungen der Regierung zu durchkreuzen, sorgte für die nächste Empörungswelle in Südkorea. Demnach sagte der gescholtene Steward aus, dass Offizielle der Airline mehrfach versucht hätten, ihn zu überreden, die Behörden anzulügen.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt eigenen Angaben zufolge auch wegen möglicher Anstiftung zum Meineid. Das Gericht kann nur dann einen Haftbefehl verhängen, wenn nach seiner Auffassung Fluchtgefahr besteht oder Beweise vernichtet werden könnten.