Ökosteuer EU-Kommission lässt Reform passieren
Brüssel - Einzig die geplante Befreiung umweltfreundlicher Gas- und Dampfkraftwerke von der Mineralölsteuer müsse noch weiter in Brüssel untersucht werden, beschloss die EU-Kommission. Die Wettbewerbshüter sehen in der Steuerbefreiung eine unzulässige Wettbewerbsverzerrung. Statt die Kraftwerke für zehn Jahre pauschal zu begünstigen, könnte es Einzelbeihilfen für kürzere Fristen geben, hieß es in Brüssel. In den übrigen Punkten gilt die EU-Zustimmung zur Ökosteuer bis 2002.
Der ermäßigte Mineralölsteuersatz für schwefelarme Kraftstoffe und die Befreiung von Blockheizkraftwerken mit weniger als zwei Megawatt Leistung von der Stromsteuer sind dagegen nach Ansicht der Kommission keine Beihilfen und müssen deshalb auch nicht genehmigt werden.
Die EU nahm nicht das ganze Steuerpaket unter die Lupe, sondern nur die Teile, bei denen Unternehmen oder Wirtschaftssektoren möglicherweise von Staatsbeihilfen profitieren. Der niedrigere Dieselsteuersatz für Bahnen, Busse und Sammeltaxis wurde von Brüssel nicht gebremst, obwohl es sich um eine Beihilfe handelt. Damit ist nach Beobachtereinschätzung ein Grund für etwaige Tariferhöhungen im öffentlichen Nahverkehr weggefallen.