Österreich Ende des "Sparmodells Erbschaft"
Berlin/Wien - Während in Deutschland die Parteien noch über die künftige Besteuerung von Erbschaften streiten, wird sie in Österreich schlicht abgeschafft. Eine Entwicklung, die man im Bundesfinanzministerium mit gemischten Gefühlen betrachtet. Schließlich sah man sich schon einmal unter Druck, im Standortwettbewerb alle Register zu ziehen. Bei der Abfassung der Unternehmensteuerreform galten nicht zuletzt die Sätze der Alpenrepublik als Vorbild.
Bei der Reform der Erbschaftsteuer will sich Berlin dagegen nicht auf einen erneuten Wettstreit einlassen. Im Gegenteil: Man will sogar nach Möglichkeit verhindern, dass vermögende Deutsche nach Österreich auswandern, um die Vorteile dort zu nutzen. "Wir dürfen nicht zulassen, dass Österreich großflächig ein 'Steuersparmodell Erbschaft' anbietet", erklärt Torsten Albig, Sprecher von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD), dem Online-Portal manager-magazin.de.
Grund zur Sorge
Grund zur Sorge besteht durchaus: So hatte die Austrian Business Agency, die für den Standort Österreich wirbt, gezielt wohlhabende Unternehmer in Süddeutschland angeschrieben, um sie zum Schritt über die Grenze zu bewegen. Geworben wurde mit dem Ende der Erbschaftsteuer, die aller Voraussicht nach zum 31. Juli 2008 fällt. Um den Angeboten einen Riegel vorzuschieben, wird das Finanzministerium das entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich aufkündigen, das seit 1954 besteht. "Das ist beschlossene Sache", so Albig.
In zahlreichen dieser Abkommen vereinbaren Staaten, wie viel Steuern Personen und Körperschaften wo zu entrichten haben, wenn sie Landesgrenzen überschreiten: Sei es in Fällen von Arbeitnehmern, die im Ausland tätig sind, sei es bei multinationalen Unternehmen oder eben dann, wenn Steuerzahler auswandern. Damit soll vermieden werden, dass die Betroffenen für dasselbe Einkommen von zwei Staaten zur Kasse gebeten werden. Von der Kündigung wäre nur der Bereich der Erbschaftsteuern betroffen.
"Wenn die österreichische Regelung gekippt wird, besteht ja die Gefahr einer Doppelbesteuerung überhaupt nicht mehr", argumentiert Ministeriumssprecher Albig. "Damit entfällt die Geschäftsgrundlage des bisherigen Abkommens." Ohne das DBA kann nur noch auf fremdes Recht pochen, wer sein gesamtes Grund- und Betriebsvermögen in Österreich hat und seit mindestens fünf Jahren dort lebt. Sonst will der deutsche Fiskus seinen Teil der Erbschaft.
Pikanter Politikwechsel
Von belasteten Beziehungen will man beim deutschen Minister allerdings nichts wissen. Eine einseitige Kündigung sehe das bestehende Abkommen vor, betont Albig. Auch in Wien gibt man sich gelassen: "Wir rechnen bereits damit, dass Berlin unsere Gesetzesänderungen zum Anlass nimmt, das Abkommen zu kündigen", heißt es aus dem dortigen Finanzministerium.
Das Ende der Erbschaftsteuer ist dort quasi beschlossene Sache. Pikant daran ist, dass mit Alfred Gusenbauer ausgerechnet ein sozialdemokratischer Kanzler diese Wende umsetzt. Im April wurde das bestehende Erbschaftsrecht höchstrichterlich für verfassungswidrig erklärt. Nicht, weil den Richtern die Besteuerung von Erbschaften ein Dorn im Auge wäre. Sondern, weil ihnen die Berechnungsgrundlage der Vermögen nicht gerechtfertigt erschien. Die Einheitswerte, mit denen der Grundbesitz taxiert wird, gehen auf eine Regelung von 1973 zurück und sind seither kaum angepasst worden.
Die Richter setzten eine Frist: Ändert das Parlament das Gesetz nicht bis Juli 2008, wird es unwirksam. Die konservative ÖVP, mit der Gusenbauer in einer Großen Koalition regiert, freut sich über die Gelegenheit. Mit ihr spricht sich eine Mehrheit des Parlaments gegen eine Novellierung des Gesetzes aus. So muss die Politik nur die Hände in den Schoß legen, bis die Regelungen zum "Erwerbe von Todes wegen" (juristischer O-Ton) im Sommer nächsten Jahres sterben.
"Erwerbe von Todes wegen"
Auch in Deutschland haben die Erbschaftsteuern einer Prüfung des Verfassungsgerichts nicht standgehalten. Moniert wurden ebenfalls ungerecht ermittelte Vermögenswerte. Dem Bundestag bleibt bis zum Jahresende 2008 Zeit, hier nachzubessern. Ein Vorbild für die Bundesrepublik sieht das deutsche Finanzministerium im Fall Österreich allerdings nicht.
Die Erbschaftsteuer mache in Österreich nur einen verschwindenden Teil der gesamten Steuereinnahmen aus - 2004 waren es 0,6 Prozent. Zwar liegt der Anteil auch in Deutschland nur bei 0,9 Prozent. Aber die großen Erbschaften - und um die geht es - konzentrieren sich auf drei Bundesländer: Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen. Für deren Länderetats wiederum geht es um erkleckliche Summen. "Wir treten praktisch als Sprecher für diese drei Länder auf", kommentiert Torsten Albig.
Alle drei Länder sind unionsregiert. So kommt es, dass die deutschen Konservativen, anders als ihre österreichischen Freunde, den Fortbestand der Erbschaftsteuer befürworten. Allen skeptischen Stimmen zum Trotz besteht da Einigkeit mit der SPD, die in der Abgabe ein Zeichen sozialer Gerechtigkeit erkennt: Wenn schon die Armen in den vergangenen Jahren geschröpft wurden, sollen die Reichen wenigsten weiter ihre Erbschaften versteuern.