VERSICHERUNGEN Offene Liaison
Holger Matzen, Sprecher des Deutschen Anwaltvereins, entrüstete sich: »Wir bleiben dabei, die Verbindung von Haftpflicht- und Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaften ist pfui«
Des Advokaten Fluch galt dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen in Berlin. Am 23. Dezember genehmigten Karl Schillers Berliner Aufsichtsbeamte der »Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. (HUK) in Coburg, was sie vorher schon größeren Versicherungskonzernen nicht hatten abschlagen wollen. Die HUK-Coburg darf danach ihren beamteten Kunden außer Kfz-Haftpflichtversicherungen über eine erst drei Wochen vorher gegründete Tochtergesellschaft »Corag« nun auch Rechtsbeistand verkaufen.
Diese Verflechtung von Haftpflichtversicherung und Rechtsschutz unter einem Konzerndach halten Deutschlands Anwälte für rechtlich bedenklich. Ihr Einwand: Das Doppelgeschäft --
als Rechtsschützer ihrer Klienten möglichst hohe Schadensansprüche zu stellen, als Haftpflichtversicherer möglichst niedrigen Schadenersatz zu leisten --
bringe die Gesellschaften in einen Interessenkonflikt, der wahrscheinlich zu Lasten der Versicherten ausgetragen werde. Gehörten gar zwei Beteiligte eines Autounfalls zum Haftpflicht- und Rechtsschutzbestand ein und derselben Versicherungs-Gesellschaft, müßte das Unternehmen sogar gegen sich selber prozessieren.
Walter Ullrich, Vorstand der Münchner Rechtsschutz Union, aus deren Versicherungsbestand 70 000 Beamte zu der beamteneigenen HUK-Tochter Corag abzuwandern drohen, machte den Konflikt deutlich: »Wird ein Konzern wirklich aus der linken Tasche 15 000 Mark für einen Prozeß ausgeben, um sich aus der rechten 100 000 Mark Schadenersatz herauszuholen?«
Um die berechtigten Interessen der Versicherten zu schützen, hatte das Reichsaufsichtsamt, Vorgängerin der Berliner Bundesbehörde, lange Jahre strikt für Spartentrennung gesorgt.
Anders das Berliner Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen. Schritt für Schritt gaben die Assekuranz-Kontrolleure in den vergangenen Jahren dem Drängen der großen Versicherungskonzerne auf Teilhabe am lukrativen Rechtsschutzgeschäft nach,
Immerhin ist derzeit jedes dritte zugelassene Kraftfahrzeug in der Bundesrepublik rechtsschutzversichert. Insgesamt kassierten die Versicherer im vergangenen Jahr rund 460 Millionen Mark Prämien.
Nachdem zunächst nur die beiden alten, wirtschaftlich und organisatorisch unabhängigen Gesellschaften D.A.S. und Arag das Paragraphengeschäft betrieben, genehmigte das Aufsichtsamt alsbald, daß sich Haftpflichtversicherer an weiteren Rechtsschutzgesellschaften beteiligten, so an Neurag, Roland und Rechtsschutz Union.
Die Aufsichtsbeamten gaben sich damit zufrieden, wenn die Haftpflichtversicherer und Rechtsschützer sich zu organisatorischer und personeller Trennung verpflichteten. Insbesondere dürfen keine leitenden Angestellten und Schadenbearbeiter der Rechtsschutz-Gesellschaft zugleich bei einer anderen Versicherungsfirma tätig sein.
So fiel es schließlich den großen Konzernen wie Allianz, Gerling, Albingia und schließlich auch HUK-Coburg nicht schwer, mit eigenen Töchtern in das Geschäft einzusteigen.
Karl Schillers Ministeriale finden nichts Anstößiges mehr an der offenen Liaison zwischen Haftpflicht und Rechtsschutz, die -- übertragen auf das Strafprozeßrecht -- der Verbindung von Staatsanwalt und Verteidiger in einer Person gleicht. Als der CDU-Bundestagsabgeordnete Eugen Maucher im vergangenen Jahr wissen wollte, ob die Kapitalverflechtung nicht gegen »verbindliche Vorschriften verstoße, beschied ihn Schillers damaliger Stellvertreter Philip Rosenthal weise: »Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß Interessenkollisionen im Versicherungswesen nicht völlig ausgeschaltet werden können.«
In der Tat läßt sich eine gewisse Kollision auch beim Debüt der HUK-Tochter nicht völlig vermeiden. Dem Aufsichtsrat der Coburger HUK gehört im Auftrag der versicherten Beamten Ministerialdirigent Dr. Bruno Schröder aus dem Bundeswirtschaftsministerium an. Schröder leitet dort die Unterabteilung »Bank-, Börsen- und Versicherungspolitik« und übt im Auftrag Schillers die Oberaufsicht über das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen aus.