Online-Wetten: Gericht hebt bwin-Verbot auf - DER SPIEGEL
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Online-Wetten Gericht hebt bwin-Verbot auf

Der Online-Wettanbieter bwin darf sein Geschäft vorerst weiter betreiben. Das Verwaltungsgericht Dresden gab einem Eilantrag gegen die vom Land Sachsen verhängte Verbotsverfügung statt. Mehr als eine Verschnaufpause für die Manager bedeutet das allerdings nicht.
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Dresden - Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Dresden ist nicht offensichtlich, das die ursprünglich nach dem Gewerbegesetz der DDR erteilte Erlaubnis zur "Eröffnung eines Wettbüros für Sportwetten" nicht auch die Geschäft mit der Vermittlung der staatlichen Oddset-Wetten und deren Vermarktung im Internet erfasst. Diese Praxis sei zudem jahrelang vom Freistaat Sachsen nicht beanstandet worden. Eine endgültige Entscheidung in dem Rechtsstreit soll ein Hauptverfahren zu einem späteren Zeitpunkt bringen. Vorläufig aber darf der Wettanbieter sein Internetgeschäft entgegen einer Verfügung des Land Sachsens weiterführen. (AZ.: 14 K 1711/06)

Die Verwaltungsrichter verwiesen auf das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts vom März. Dieses hatte das staatliche Wettmonopol für grundsätzlich zulässig erklärt, sieht in der gegenwärtigen Ausgestaltung des staatlichen Sportwettenmonopols aber einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit.

Zudem sei durch das Verbot des Regierungspräsidiums Chemnitz das im sächsischen Neugersdorf ansässige Unternehmen in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht, erklärten die Dresdener Richter jetzt. Obendrein drohe der Verlust von 52 Arbeitsplätzen. Nach Ansicht des Gerichts überwiegt deshalb das Interesse des Wettanbieters an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegenüber dem staatlichen Interesse am Sofortvollzug des Verbots. Es sei nicht erkennbar, dass die vom Wettunternehmen ausgehende Gefahr so groß sei, dass eine sofortige Untersagung nötig sei. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist Beschwerde beim sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen möglich.

Verschnaufpause im globalen Existenzkampf

Die heutige Entscheidung verschafft den bwin-Managern aber nur eine kurze Atempause im Kampf um die Existenz. In Deutschland ficht das Unternehmen seinen Kampf unter anderem auf dem Fußballplatz aus - denn Trikots mit dem Namen des Wettanbieters, der auch Vereine sponsert, sind in manchen Bundesländern verboten. So sagte jetzt der Fußball-Bundesligaclub Werder Bremen, der von dem Sportanbieter gesponsert wird, die Teilnahme an einem Amateur-Hallenturnier in Bremen ab. Dort hat das Oberverwaltungsgericht die Werbung für bwin verboten. Der Bundesligist spielt nach dem Urteil mit der Aufschrift "we win!" auf seinen Trikots. Gegen die Verwendung dieses Schriftzugs klagt Toto-Lotto Bremen vor dem Landgericht Bremen.

Derweil streiten Sportverbände und Staat eifrig bundesweit um das geltende staatliche Wettmonopol - das die Verbände unter strengen Auflagen für private Anbieter liberalisieren wollen. Heute beginnt ein Treffen der Ministerpräsidenten der Länder zu dem Thema. Die EU hat bereits eine Klage gegen die Länderchefs angestrebt, weil sie in dem Verbot einen Verstoß gegen die EU-Dienstleistungsfreiheit sieht. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs wird für das Ende des Jahres erwartet.

Doch nicht nur Deutschland will am staatlichen Wettmonopol festhalten. Auch in Frankreich geht man notfalls auch ziemlich rabiat gegen private Anbieter vor. Erst vor wenigen Wochen sind dort die beiden bwin-Vorstände Manfred Bodner und Norbert Teufelberger verhaftet und später nur gegen Kaution wieder freigelassen worden. Der Vorwurf: Verstöße gegen das französische Glücksspielgesetz - auch im Nachbarland gilt ein staatliches Monopol in dem Milliardenmarkt. Bwin allerdings verweist auf eine EU-Lizenz, ausgestellt in Gibraltar.

Während in Europa der Wettenmarkt allgemein heiß umkämpft ist, hat man es in den USA eher auf den Internet-Glücksspielmarkt abgesehen - und den Anbietern dort Anfang des Monats faktisch den Gar ausgemacht. Der US-Kongress verabschiedete ein Gesetz, das Kreditkartenanbietern und Banken Zahlungen an Internet-Wettbüros verbietet. Die Aktien der führenden Anbieter in Europa waren daraufhin abgestürzt. Experten erwarten nun eine Fusionswelle zwischen den Anbietern.

ase/itz/AP/AFP