Pagode des Exports
Aus dem Grün des Laatzener Messewäldchens ragt der Rundbau der Exportbörse wie eine chinesische Pagode hervor. Drinnen zelebrieren die JEIA-Priester Ablehnung und Genehmigung der Exportverträge, die von Ausstellern und Einkäufern in den Messehallen ausgehandelt wurden. Die JEIA-Kontoristen in ihren gut geschnittenen Jacketts sind zugeknöpft bis an den Seidenbinder Nur wenn man auf die mageren Geschäftsergebnisse der letzten Messe zu sprechen kommt, werden sie umgänglicher.
Die alte Exportbörse auf dem Messegelände ist abgerissen und eine neue aufgebaut worden. Das Formular- und Genehmigungssystem aus dem Vorjahr steht noch unverändert. Und das hätte das Einreißen nötiger gehabt als die Börse.
Wie im Vorjahr, führt der erste Weg des deutschen Ausstellers zu seinem Außenhandelskontor im Parterre. Hier wird der Kaufvertrag vorgelegt und ein Ausfuhrantrag ausgefüllt. Das AHK genehmigt dann oder genehmigt nicht. Entscheidend dafür ist die Rohstoff-Frage.
Unterdessen verhandelt der Einkäufer eine Treppe höher mit seiner Handelsmission wegen der Importlizenz. Die ausländischen Missions-Gesandten der Handelsministerien wälzen ihre Einfuhrverbotslisten und genehmigen. Oder genehmigen nicht. Auf die direkte Frage, ob sie befugt sind, endgültige Importlizenzen zu erteilen, bieten sie zunächst höflich Zigaretten an. Dann müssen sie zugeben, daß das letzte Wort in ihrer Hauptstadt gesprochen wird. Nur für die USA und die Schweiz sind keine Importlizenzen nötig.
Gemeinsam klopfen dann Einkäufer und Verkäufer an die Tür zum Allerheiligsten, dem JEIA-Kontor. Die Beamten darin prüfen die Papiere, den Preis und genehmigen. Oder genehmigen nicht. Was dann kommt, spielt sich außerhalb der Messe ab und dauert länger. Nach der JEIA-Genehmigung muß der ausländische Kunde bei einer zugelassenen Außenhandelsbank ein Akkreditiv eröffnen. Die Bank benachrichtigt die JEIA. Die erteilt die Ausfuhrlizenz. Und erst dann geht die Ware ab.
Der ausländischen Kundschaft sind diese Umwege des Exports oft zu beschwerlich. Noch dazu, wenn andere Länder dieselbe Ware anbieten. Die deutschen Produktionsverfahren dazu sind ja für einen Pfifferling verkäuflich.
Im Gegensatz zur letzten macht das Preisproblem auf der diesjährigen Messe keine Schwierigkeiten mehr. Die Weltmarktpreise sind bekannt. Der festgesetzte Umrechnungssatz von 30 Cents pro Reichsmark gilt nur für die Rückberechnung des Exporterlöses auf Reichsmark. Verkauft der deutsche Exporteur seine Ware unter 30 Cents so daß er unter dem deutschen Stoppreis liegt, zahlt ihm die JEIA den Ausgleichsbetrag. Verkauft er darüber, wird ihm auch der Mehrbetrag in Reichsmark durch die Außenhandelskassen ausbezahlt.
Der Turmbau zu Laatzen ist das Babel des deutschen Exports. Er gibt Gelegenheit zu praktischem Anschauungsunterricht über das verwickelte Ex- und Importverfahren, das mehr als qualitative Mängel davon abhält, überhaupt in Deutschland zu kaufen. In Laatzen dauert es durchschnittlich einen halben Tag, um alle Papiere beisammen zu haben.
Den Abwicklungsrekord stellte ein transjordanischer Einkäufer im wallenden Burnus auf. Zusammen mit dem deutschen Aussteller brachte er einen Auftrag für Büromaschinen in 11 Minuten unter Dach und Fach der Exportbörse, die oben immer noch nicht fertig ist.
An der Vereinfachung des deutschen Ausfuhrverfahrens wird gearbeitet. »Ein Gutes hat die Messe. Sie zeigt den Engländern und Amerikanern, daß es so nicht geht«, sagte einer von der Prominenz der Außenhandelsabteilung der VfW zu Pressemännern. »Aber meinen Namen veröffentlichen Sie bitte nicht«, erklärte er dazu.
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DAS VERFAHREN IN DER BIZONE
EXPORT
DEUTSCHER EXPORTEUR
OFFERTE
KÄUFER
AUFTRAG
EXPORTEUR
VERTRAG
KÄUFER
VERTR. UNTERSCHRIEB
EXPORTEUR
AUSFUHR-ANTR., -VERTR. -BEWILLIGUNG
AHK
JEIA
GENEHMIGUNGEN
EXPORTEUR
VERSANDBEREIT
KÄUFER
AKKREDITIV
AUSLD. BANK
AUSSENHANDBK.
ZAHLUNGS-AVIS
JEIA
AUSF.-BEWILLIGUNG
EXPORTEUR
IMPORT
DEUTSCHER IMPORTEUR
EINFUHRANTR.
LWM
GEPRÜFT u. BESTÄT.
JEIA
EINFUHRERMÄCHT. GENEHM.
LWM
EINFUHRERMÄCHT. ERTEILT
IMPORTEUR
EINFUHRHÄNDL.
VERTRAG
VERKÄUFER IM AUSLAND
VERTRAG ZURÜCK
IMPORTEUR
AUFTRAG z. WARENBESCHAFF. EINFUHRERMÄCHTIGUNG
EINFUHRHÄNDL.
EINFUHRANTRAG EINFUHRERMÄCHT
LWM
EINFUHRBEWILLIG. EINFUHRERMÄCHT. EINFUHRANTR. BEST.
ZWEIGST. DER JEIA
BEWILLIGUNG ERMÄCHTIG. GENEHMIG.
LWM
EINFUHRBEWILLIGUNG
VERKÄUFER IMPORTEUR
JEIA JOINT EXPORT - IMPORT AGENCY+LWM=LANDESWIRTSCH.-MINISTERIUM+LAK=LANDES-AUSSENHANDELSKONTOR
[GrafiktextEnde]