Panne Gericht verrechnet sich bei Welteke-Rente
Frankfurt am Main - Wegen eines Rechenfehlers des Gerichts muss Ex-Bundesbankpräsident Ernst Welteke um die Aufstockung seiner Pension bangen. Das Frankfurter Verwaltungsgericht hält die Pensionsansprüche Weltekes für wesentlich niedriger als zunächst im mündlichen Urteil verkündet. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte heute, dass die Richter Welteke statt einer Pension in Höhe von 54 Prozent nur rund 37 Prozent seines früheren Gehalts zusprechen.
Damit würde der Banker nur wenige hundert Euro monatlich zusätzlich erhalten - und nicht etwa 5000 Euro mehr, wie zunächst berechnet. Bislang beläuft sich Weltekes Pension auf etwa 8000 Euro monatlich. Das Gericht hatte im Dezember 2006 entschieden, dass der ehemalige Top-Banker höhere Ansprüche habe (Aktenzeichen: 9 E 3401/05 und 9 E 159/06).
"In der Hitze des Gefechts kann es passieren, dass bei der komplizierten Berechnung ein Fehler unterläuft", sagte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts. Das Gericht könne seinen formalen Fehler in der schriftlichen Ausarbeitung nicht einfach berichtigen, weil das Urteil bereits mündlich verkündet worden sei. Deshalb habe das Gericht der unterlegenen Partei - der Bundesbank als Weltekes ehemaligem Arbeitgeber - empfohlen, in die Berufung zu gehen.
Bundesbank geht in Berufung
Die Zentralbank erklärte heute, sie habe bereits Berufung beantragt. "Nach Prüfung der schriftlichen Urteilsgründe haben wir Antrag auf Zulassung zur Berufung gestellt", sagte eine Bundesbank-Sprecherin. Somit muss als nächste Instanz der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel entscheiden.
Welteke hatte gegen seinen damaligen Arbeitgeber geklagt, weil er seine Pension in Höhe von gut 35 Prozent des letzten Bruttogehalts (monatlich rund 24.000 Euro) als zu niedrig erachtete. Im Dezember 2006 errang er vor Gericht einen Teilerfolg. Das Frankfurter Verwaltungsgericht entschied, dass die Bundesbank seine Pension um mehr als die Hälfte aufstocken müsse. Alle weiteren Forderungen - darunter gegen das Land Hessen auf Zahlung der Bezüge aus Weltekes Abgeordnetenzeit - wiesen die Richter ab.
Der oberste Notenbanker Deutschlands war im April 2004 nach der "Adlon-Affäre" um Gratisübernachtungen in dem Berliner Luxushotel zurückgetreten. Als Bundesbank-Präsident war er der höchstbezahlte Beamte Deutschlands mit einem Jahresgehalt von schätzungsweise 300.000 Euro. Der Prozess vor dem Verwaltungsgericht hatte nichts mit früheren Vorwürfen im Rahmen der "Adlon-Affäre" zu tun. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hatte ein Ermittlungsverfahren gegen Welteke wegen des Verdachts der Vorteilsnahme im Amt im Juni 2004 gegen Zahlung einer Geldbuße von 25.000 Euro eingestellt.
kaz/dpa/ddp