Parteienstreit: Eichel schimpft über Steuerideen der Union - DER SPIEGEL
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Parteienstreit Eichel schimpft über Steuerideen der Union

Union und Regierung streiten heftig über die Steuerpolitik. Bundesfinanzminister Eichel empört sich über den Vorschlag Bayerns, eine Senkung der Erbschaftsteuer durch eine höhere Besteuerung von Dividenden zu finanzieren. In Berlin ist das Bundeskabinett mit ersten Beschlüssen vorangesprescht.
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Berlin - Eichel sagte am Morgen in der ARD, nach dem bayrischen Vorschlag würde die Entlastung bei der Erbschaftssteuer fast zu zwei Dritteln vom Bund und den Kommunen finanziert. Die Idee sei "ziemlich unverschämt". Die Dividendenbesteuerung könne man erhöhen, wenn man die Körperschaftsteuer senke. Nun müsse die Union sagen, ob sie bei der Gegenfinanzierung der Unternehmenssteuerreform ein Problem habe: "Einfach dem Bund und den Kommunen in die Tasche zu greifen, das ist ein unglaublicher Vorgang", sagte Eichel.

Zur Gegenfinanzierung der Entlastungen bei der Erbschaftsteuer will Bayern die Dividendensteuer von 50 Prozent auf 57 Prozent anheben. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hatte die bayerische Staatsregierung gestern beschlossen. Damit würden die absehbaren Steuerausfälle bei den Ländern, denen alleine die Erbschaftsteuer zufließt, von rund 400 Millionen Euro im Jahr seriös gegenfinanziert.

Kabinett trifft Beschlüsse

Bayern und die CDU/CSU-Fraktion würden das Vorhaben nun als gemeinsamen Gesetzentwurf zur Reform der Erbschaftsteuer einbringen, von der vor allem der Mittelstand profitieren soll. Bayern und die Unionsfraktion im Bundestag forderten die Regierung zur Übernahme des Entwurfs auf. Der Bund lehnte dies umgehend ab.

Das Bundeskabinett stimmte am Vormittag zwei Gesetzentwürfen Eichels zur Umsetzung der Unternehmenssteuersenkung zu, die auf dem Job-Gipfel vereinbart worden war. Zum einen will die Regierung Erben von mittelständischen Betrieben bei der Erbschaftsteuer entlasten, sofern diese die Betriebe weiter führen. Der zweite Gesetzentwurf zielt auf die Senkung des Körperschaftsteuersatzes auf 19 von 25 Prozent sowie auf Entlastungen bei der Gewerbesteuer für Personengesellschaften und bei der Besteuerung von Gewinnen aus Immobiliengeschäften.