Patentamt "Gelbe Seiten" sind nicht geschützt
Rund zwei Jahre lang hat das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) geprüft. Ergebnis: Bei den Begriffen "Gelbe Seiten" und "Yellow Pages" handele es sich nur um allgemeingültige Beschreibungen für bestimmte Dienste, die nicht geschützt seien. Mit diesem Beschluss können nun alle Anbieter von Branchenbüchern ihre Adressverzeichnisse "Gelbe Seiten" nennen.
Die Entscheidung der Münchner Markenbehörde ist ein schwerer Schlag für die Deutsche Telekom. Deren Tochter DeTeMedien hatte die gängigen Begriffe immer für sich allein beansprucht und alle Konkurrenten, die ihre Branchenbücher und Internet-Verzeichnisse als "Gelbe Seiten" bezeichneten, bislang mit zahllosen Klagen überzogen. Allein der Internet-Dienst GoYellow Media AG, der die Löschung der beiden Marken beantragt hatte, war von der Telekom in den vergangenen zwei Jahren in mehr als einem Dutzend Prozessen wegen angeblicher Verletzung der Markenrechte angegriffen worden.
"Das ist ein echter Durchbruch", sagt GoYellow-Chef Klaus Harisch, der für seine Branchenverzeichnisse bis vor kurzem mit dem US-Party-Girl Paris Hilton warb.
Für Fachjuristen kommt die Entscheidung des DPMA nicht überraschend. Kürzlich wurden bereits die Marken Post und Lotto gelöscht.
ler