Pendler-Pauschale: Steuerexperten prophezeien Steinbrück Probleme - DER SPIEGEL
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Pendler-Pauschale Steuerexperten prophezeien Steinbrück Probleme

Verschiedene Steuerfachleute sind sich sicher: Mit seinen Plänen zur Kappung der Pendlerpauschale wird Finanzminister Peer Steinbrück nicht durchkkommen. Notfalls werde das Verfassungsgericht die Regierung zu Änderungen zwingen, glauben sie.
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Düsseldorf - "Ich habe nachhaltige Zweifel, ob das rechtlich in Ordnung ist", sagte der Präsident des Finanzgerichtstags, Jürgen Brandt. Er ist nur einer von mehreren Steuerfachleuten, die laut "Handelsblatt" vor verfassungsrechtlichen Problemen bei der geplanten Gesetzesänderung warnen.

Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine kündigte an, gegen die Pläne "bis hin zum Bundesverfassungsgericht" klagen zu wollen. Steuerzahlerpräsident Karl Heinz Däke warf Steinbrück vor, einen Verfassungsverstoß bewusst in Kauf zu nehmen.

Stein des Anstoßes ist Steinbrücks Entwurf für das Steueränderungsgesetz 2007, das unter anderem die Kappung der Entfernungspauschale vorsieht. Pendler sollen demnach Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erst ab dem 21. Entfernungskilometer steuerlich geltend machen dürfen.

Dazu will Steinbrück laut Entwurf ab 2007 das "Werkstorprinzip" einführen, nachdem alle Aufwendungen eines Steuerpflichtigen, um zur Arbeit zu gelangen, zu seinem privaten Bereich zählen und damit steuerlich irrelevant sind. Um Härten zu vermeiden, sollen Fernpendler ihre Fahrtkosten ab dem 21. Kilometer aber "wie Werbungskosten" absetzten können.

Finanzgerichtstagspräsident Brandt betonte, nach dem im Steuerrecht geltenden Nettoprinzip müssen Erwerbsaufwendungen abzugsfähig bleiben - nach dem Nettoprinzip darf der Fiskus nur den Anteil des Einkommens besteuern, der netto übrig bleibt, wenn die zwangsläufigen Aufwendungen abgezogen wurden. Dieses Prinzip in einem einzigen Punkt, den Fahrtkosten zur Arbeit, abzuschaffen, in anderen Teilen des Steuerrechts aber daran festzuhalten, sei problematisch, sagte Brandt, der Richter am Bundesfinanzhof ist.

itz/ddp