Penny Stocks Die Totgesagten wehren sich
München/Frankfurt am Main - Auch dem hoch verschuldeten Filmrechtehändler Kinowelt ist es nun gelungen, eine einstweilige Verfügung gegen ihren drohenden Rauswurf zu erreichen. Ebenso erstritten sich der Kommunikationsdienstleister Digital Advertising und der Internet-Reiseanbieter Travel24.com vor dem Landgericht Frankfurt einen Aufschub.
Demnach dürften die neuen Penny-Stock-Richtlinien der Börse frühestens im April 2002 auf die drei Unternehmen angewendet werden.
Nach Angaben der Börse hatten bereits zuvor die Unternehmen Foris, Advanced Medien, Abacho, Heiler Software, Telesens, Poet Holding und Blue C eine ähnliche Verzögerung erreicht. Zumindest gegen die Entscheidung im Fall Foris hat die Deutsche Börse nach eigenen Angaben Berufung eingelegt. "Bei den anderen prüfen wir unsere Rechtsmittel", sagte eine Sprecherin.
Von den seit Anfang Oktober geltenden Ausschluss-Regeln für Penny-Stocks können Unternehmen betroffen sein, deren Aktienkurs an 30 aufeinander folgenden Börsentagen den Kurs von einem Euro unterschreitet. Gleichzeitig muss ihr Börsenwert unter 20 Millionen Euro sinken.