Pensionen Beamtenrente belastet Staatskasse
Hamburg - Die Forderung klingt einfach: Beamte sollten auch in die Rentenkasse einbezahlen - schließlich sind ihre Altersbezüge viel höher als die von Rentnern und belasten damit den Staatshaushalt. Würden auch sie in die Rentenkasse einbezahlen, so das Kalkül, wäre eine gerechte Versorgung für alle gewährleistet, lautet die Forderung des SPD-Politikers Dieter Wiefelspütz.
Bislang sind die Pensionen im Schnitt deutlich höher als die Renten: Die Altersbezüge eines Beamten werden nur aus dem Einkommen der vergangenen drei Berufsjahre berechnet, Renten hingegen aus dem Durchschnitt der beruflichen Lebensleistung. Beamte verteidigen ihre hohen Pensionen stets damit, dass sie im Schnitt auch weniger verdienen als Angestellte in der freien Wirtschaft. Dennoch wollen Politiker die Regelungen jetzt angleichen.
Fraglich ist allerdings, ob sich das Vorhaben so einfach umsetzen lässt. Zumindest kurzfristig wäre der Schritt vor allem eines: sehr teuer. Die deutsche Rentenversicherung ist ein Umlagesystem - Arbeitnehmer bezahlen also mit ihren Beiträgen die Bezüge der derzeitigen Rentner. Gehen die Beschäftigten selbst einmal in den Ruhestand, zahlt die nächste Generation der Versicherten ihre Renten.
Die Versorgung der Beamten ist hingegen anders geregelt: Der Staat bestreitet die Pensionen der Beamten aus den laufenden Steuereinnahmen - es gibt kaum Rücklagen. "Nur ein sehr geringer Teil des Steuereinnahmen wird für die Bezahlung der Pensionen gespart", sagt Bernd Katzenstein vom Deutschen Institut für Altersvorsorge. Eben diese fehlenden Rücklagen sind ein Problem. Denn die Pensionsansprüche, die alle beschäftigten Beamten bislang erworben haben, bleiben weiter bestehen, wenn die Staatsdiener in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlen.
Ein gewaltiger Kostenblock, zumal der Staat den Beamten nicht auf einmal die Ansprüche auf ihre Altersversorgung kürzen kann. "Das ist verfassungsrechtlich höchst fragwürdig", sagt Winfried Fuest vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln. Schließlich hätten sich die Beamten darauf verlassen, dass ihre Altersversorgung geregelt sei - deshalb hatten sie gar nicht die Chance, rechtzeitig vorzusorgen.
Folglich müsste massiv Geld in die Rentenkasse gepumpt werden, um die Ansprüche der Beamten bedienen zu können: Auf 600 bis 700 Milliarden Euro schätzt Gisela Färber von der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer die Kosten. "Das ist unbezahlbar", bilanziert die Expertin.
Fast zwangsläufig würden die Sozialabgaben in die Höhe schnellen, sagt Rentenexperte Katzenstein. Bleibt hingegen alles beim Alten, sind Steuererhöhungen wahrscheinlich. So oder so müssen Arbeitnehmer mehr Geld hinlegen - sei es durch höhere Sozialabgaben oder durch höhere Steuern.
Ein weiteres Problem ist die Tatsache, dass die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bezahlt werden müssen. Derzeit liegt der Satz bei 19,9 Prozent des Bruttoeinkommens. Künftig müsste der Staat also den entsprechenden Betrag für die Rentenversicherung eines jeden Beamten zurückstellen - ebenso wie die Staatsdiener einen Teil ihres Gehalts zurücklegen müssten. Die Einkommen der Beamten würden dadurch sinken. "Das werden sie sich niemals gefallenlassen", prophezeit Katzenstein. Sein Fazit: "Politisch nicht durchsetzbar." Werden die Gehälter hingegen aufgestockt, würde der Gerechtigkeitseffekt verpuffen.
Wenn überhaupt, da sind sich alle Experten einig, könnten Änderungen nur für alle diejenigen gelten, die neu verbeamtet werden. Doch deswegen muss man das etablierte System nicht antasten: "Man könnte die Pensionen der neuen Beamten auf das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung senken", sagt Jochen Pimpertz vom Institut der deutschen Wirtschaft. Laut Katzenstein wäre zuallererst ein bremsender Faktor angebracht, der die Entwicklung der Altersbezüge der Beamten ähnlich wie von Rentnern dämpft.
Ein Vergleich der Altersbezüge von Rentnern und pensionierten Beamten sei sowieso schwer möglich, sagt Rentenexpertin Färber. Bei der Diskussion um hohe Pensionen werde stets außer Acht gelassen, dass viele Beschäftigte neben der Rente zusätzlich noch über eine betriebliche Altersversorgung verfügen. Die geht allerdings nicht in die Statistik ein.