FLICK Per Umschlag
Von Amts wegen kam 80 Mitarbeitern der Düsseldorfer Flick-Zentrale kurz vor Weihnachten Post ins Haus.
Per Brief mit »Postzustellungsurkunde« begehrte die Düsseldorfer Steuerfahndung von Prokuristen und Buchhaltern, von Sekretärinnen und Fahrern detaillierte Auskünfte über unversteuerte Einnahmen der letzten Jahre: Das Thema Flick und Steuern war um eine Variation reicher.
Diesmal geht es nicht um Millionen und Milliarden, mit denen die Führer der Firma hantieren. Diesmal sind die Arbeitnehmer gefragt.
Die Fragen vor dem Fest lösten unter dem Flick-Personal helle Aufregung aus. Wie auch in anderen Firmen üblich, war den Mitarbeitern neben den Gehältern zu besonderen Anlässen Geld gezahlt worden. Niemand unter den Geldempfängern hatte offenbar daran gezweifelt, daß der spendable Arbeitgeber auf die Sonderzahlungen die Lohnsteuer ans Finanzamt überwiesen hat.
Doch die Flick-Leute hatten die Steuermoral des Hauses falsch eingeschätzt. Die um keinen Steuerspartrick verlegenen Flick-Oberen hatten Treueprämien, Tantiemen und Überstundengelder ihren Mitarbeitern schwarz zugesteckt. Spareffekt: im Schnitt rund 30 Prozent Lohnsteuer.
Auf den neuen Steuerfall im Flick-Konzern waren die Fahndungsbeamten durch die hartnäckigen Ermittlungen der mit der Parteispendenaffäre beschäftigten Bonner Staatsanwälte gestoßen. In den umfangreichen Geheimakten und Kassenunterlagen, die den Fahndern in der Düsseldorfer Zentrale des Konzerns in die Hände gefallen waren, stießen sie auf die ungewöhnlichen Geldtransaktionen.
Mit den Papieren konfrontiert, gab Flicks Ex-Chefbuchhalter Rudolf Diehl bei der Vernehmung den Staatsanwälten die seltsamen Praktiken »u: Der betreffende Chef des jeweiligen Mitarbeiters legte (dem » » damaligen Flick-Generalbevollmächtigten, d. Red.) Herrn » » Kaletsch oder später Herrn von Brauchitsch einen Vermerk vor, » » nachdem der betreffende Mitarbeiter wegen bestimmter » » Sonderarbeiten (z. B. Überstunden) eine Vergütung in » » bestimmter Höhe erhalten sollte. Dies geschah auch mündlich. » » Herr Kaletsch bzw. Herr von Brauchitsch wies mich daraufhin » » an, die entsprechenden Beträge zur Auszahlung zu bringen. Das » » machte ich dann entweder per Umschlag oder selbst in bar an » » den jeweiligen Chef des Bediensteten oder an die Bediensteten » » selbst oder an Herrn Kaletsch oder an Herrn von Brauchitsch. »
» Frage: Haben Sie die Mitarbeiter darauf hingewiesen, daß die » Beträge lohnversteuert waren?
Antwort: Nein.
» Frage: Haben Sie die Mitarbeiter darauf hingewiesen, daß » diese die Beträge noch lohnversteuern müßten?
» Antwort: Nein. Ich war mir als Finanzfachmann über die » » lohnsteuerlichen Konsequenzen einer solchen Zahlung nicht im » » klaren. »
Diehl wurde dann gefragt, ob er denn diese Fragen nicht mit dem Chef der Steuerabteilung im Hause Flick, Heribert Blaschke, besprochen habe. Nein, sagte der Buchhalter, »über die spezielle Frage einer evtl. Lohnversteuerung dieser Beträge« hätte er sich nicht mit ihm unterhalten. »Herr Dr. Blaschke hat mir auch von sich aus keinen Hinweis gegeben«, so Diehl, »diesen Bediensteten zumindest zu sagen, sie müßten selbst diese Beträge lohnversteuern.«
Dank der »Erinnerungen und Aufzeichnungen« (so ein Bonner Staatsanwalt) von Chefbuchhalter Diehl wurden die Fahnder fündig. Um ganz sicher zu gehen, durchkämmten sie einen Tag vor Heiligabend noch einmal die Flicksche Konzernzentrale in Düsseldorf-Oberkassel. Aus den Büros der im November von Flick entlassenen Holding-Chefs von Brauchitsch und Vogels nahmen sie acht Aktenordner mit, die sie bei der früheren Suche nach Parteispenden nicht so wichtig fanden.
Weit über vier Millionen Mark flossen nach den Ermittlungen von Staatsanwälten und Steuerfahndern innerhalb von neun Jahren vorbei an der offiziellen Buchführung an verdiente Mitarbeiter. Allein Buchhalter Diehl kassierte in sechs Jahren mehr als 700 000 Mark in bar - natürlich steuerfrei. Das Rechnungswesen a la Flick hat die Steuerbehörden immer mißtrauischer gemacht. Flick-Angestellte müssen derzeit nachweisen, daß Zahlungen für Geburtstagsfeste, Gästebewirtungen oder Banketts tatsächlich Betriebsausgaben, wie in den Steuererklärungen festgehalten, und nicht etwa Privataufwendungen darstellen.
Die unerquicklichen Nachforschungen haben inzwischen Firmenchef Friedrich Karl Flick in seiner Absicht bestärkt, die Düsseldorfer Konzernholding auf wenige Mitarbeiter zurückzustutzen. »Flick«, so erläutert Konzernaufsichtsrat Franz Dannecker aus München, »hält Düsseldorf für einen teuren Wasserkopf.«
Der-Firmenchef, der von Angst vor plötzlicher Armut geplagt ist, hat Sparen inzwischen zum obersten Prinzip erhoben. Brauchitsch und Vogels wurden im Vergleich zu früheren Flick-Abgängern nur mit dem juristisch Nötigsten abgefunden. »Wir haben nichts mehr zu verschenken«, erklärt der Flick-Anwalt Detlef Wunderlich.
Daran hält sich auch der Chef selbst. Flick verkaufte seinen größten Privatjet, eine »Gulfstream II«, mit der er mal die Konzernpost von Düsseldorf nach München bewegte, mal Harald Juhnke zur Zechtour abholen oder einfach nur Walderdbeeren nach Nizza servieren ließ, für 8,5 Millionen Dollar. Seine Mittelmeerjacht »Diana II« überließ er für zwölf Millionen Dollar einem Wohlhabenden aus dem Morgenland.
Eine Hochwildjagd in Österreich, die jährlich fast vier Millionen Mark verschlang, gab Flick auf. Häuser in San Francisco und New York machte er ebenfalls zu Geld.
»Glauben Sie auch«, fragte Flick in einem nächtlichen Telephongespräch einen seiner wenigen Freunde, »daß ich als armer Mann sterben werde?«
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Der betreffende Chef des jeweiligen Mitarbeiters legte (dem
damaligen Flick-Generalbevollmächtigten, d. Red.) Herrn Kaletsch
oder später Herrn von Brauchitsch einen Vermerk vor, nachdem der
betreffende Mitarbeiter wegen bestimmter Sonderarbeiten (z. B.
Überstunden) eine Vergütung in bestimmter Höhe erhalten sollte. Dies
geschah auch mündlich. Herr Kaletsch bzw. Herr von Brauchitsch wies
mich daraufhin an, die entsprechenden Beträge zur Auszahlung zu
bringen. Das machte ich dann entweder per Umschlag oder selbst in
bar an den jeweiligen Chef des Bediensteten oder an die Bediensteten
selbst oder an Herrn Kaletsch oder an Herrn von Brauchitsch.
Frage: Haben Sie die Mitarbeiter darauf hingewiesen, daß die Beträge
lohnversteuert waren?
Antwort: Nein.
Frage: Haben Sie die Mitarbeiter darauf hingewiesen, daß diese die
Beträge noch lohnversteuern müßten?
Antwort: Nein. Ich war mir als Finanzfachmann über die
lohnsteuerlichen Konsequenzen einer solchen Zahlung nicht im
klaren.
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