Perverses System - DER SPIEGEL
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Importe Perverses System

Die Bananenverordnung droht zum ernsten Konflikt in der EU zu werden. Die bisherige Regelung ist nicht mehr zu halten.
• aus DER SPIEGEL 34/1995
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Eigentlich ist nichts Besonderes dran an den Bananendampfern, die in diesen Wochen wie eh und je an Schuppen 45 der Hamburger Hafen- und Lagerhaus-Gesellschaft aufgedeckelt werden. Bananen aus Südamerika für den europäischen Markt - das ist in Deutschland seit Jahrzehnten alltägliches Importgeschäft.

Doch seit kurzem sind Schiffe aus Ecuador, die Bananen im Hamburger Hafen löschen, ein Politikum. Europäische Regierungschefs streiten über sie, der US-Präsident befaßt sich mit ihnen, höchste Richter legen ihretwegen die Roben an.

Erst unlängst, auf dem jüngsten Treffen des französischen Staatspräsidenten mit dem deutschen Bundeskanzler am 9. Juni in Paris, spielte neben Bosnien und Währungsunion die Banane eine tragende Rolle.

Ein Gesprächsprotokoll des Bundeswirtschaftsministeriums dokumentiert die bemerkenswerte Szene: Freund Helmut solle sich was schämen, wird da Jacques Chirac zitiert. Ob er denn nicht wisse, daß in den Ländern, in denen die Deutschen ihre Bananen kaufen, in Ecuador etwa, »die übelsten Kolonialsysteme nach-kolumbianischer Zeit herrschten«.

»Moral ist eine Sache«, antwortete Kohl nach den Notizen seiner Beamten dem lieben Jacques leicht gereizt, aber »Geschäft eine andere«. Und im übrigen müsse der Freund einsehen, daß er mit seiner Bananenpolitik die Deutschen hart treffe.

Nach nur zwei Jahren ist es geschafft: Die Bananenmarktordnung der Europäischen Union, die am 1. Juli 1993 den Bananenhandel in allen EU-Mitgliedsländern gleichgeschaltet hat, verursacht internationale Konflikte. Das »perverse System« (Weltbank), das sich Brüssels Beamte auf Druck vor allem der Franzosen ausdenken mußten, ist zudem dabei, einen ernsten Verfassungsstreit zwischen der Bundesrepublik und der EU auszulösen.

»Es ist kaum zu glauben«, so ein hoher Kohl-Mitarbeiter in Bonn, »an der Banane hängt jetzt ein Stück europäischer Zukunft.«

Der Streit um die Verordnung 404 entzündete sich zunächst - relativ harmlos - an ökonomischen Problemen. Um die Bananenbauern in ihren ehemaligen Kolonien zu schützen, setzten Engländer und Franzosen eine strikte Begrenzung der Einfuhren aus Süd- und Mittelamerika durch.

Für zwei Millionen Tonnen sogenannter Dollar-Bananen wurden Importlizenzen vergeben. Diese Menge wurde überdies nur zu 66,5 Prozent den traditionellen Importeuren der lateinamerikanischen Frucht zugesprochen. Eine Quote von 3,5 Prozent ging an Neu-Importeure, 30 Prozent erhielten jene Händler vornehmlich in Frankreich und England, die noch nie mit Dollar-Bananen gehandelt hatten und auch nicht daran dachten, es in Zukunft zu tun.

Es trat ein, was zu erwarten war: Franzosen und Engländer verkauften zu horrenden Preisen ihre Lizenzen vornehmlich an deutsche Importeure, deren Geschäft mangels Bananen existenzgefährdend schrumpfte. Denn jede Tonne lizenzloser Bananenimport wird nach Verordnung 404 mit einem prohibitiven Importzoll von fast 2000 Mark belegt - mehr, als die Ware kostet.

Dummerweise haben die Brüsseler Beamten seinerzeit ignoriert, daß ein solcher Zoll gegen die Bestimmungen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens Gatt verstößt. Dort sind Gewichtszölle dieser Höhe verboten, maximal 20 Prozent Wertzoll ist erlaubt.

Die Hamburger Bananenimportfirma Hajo Port mobilisierte deshalb ihre Juristen. Artikel 234 der Unionsverträge sieht ausdrücklich vor, daß Rechte und Pflichten aus Übereinkünften, »die vor Inkrafttreten dieses Vertrages geschlossen wurden«, durch den neuen EU-Vertrag nicht berührt werden. Die Gatt-Vereinbarung aber hat Deutschland lange vor den EU-Verträgen unterschrieben.

Diese Argumentation leuchtete den Richtern des Hamburger Finanzgerichts ein. Sie erklärten die EU-Richtlinie 404, die zuvor in einer Klage Bundesrepublik Deutschland gegen EU vom Europäischen Gerichtshof als gültiges europäisches Recht anerkannt worden war, für in Deutschland nicht anwendbar.

Seither werden Woche für Woche, ohne EU-Lizenz und frei von Strafzöllen, in Hamburg Bananen ausgeladen - widerrechtlich, wie die Kommission in Brüssel rügt.

Für die Kommission und ihren Agrar-Kommissar Franz Fischler stellt sich eine fast unlösbare Aufgabe. Lassen sie den deutschen Rechtsbruch durchgehen, dann können sie ihre Bananenrechtsordnung einstampfen. Das Kontingentsystem für die Dollar-Bananen wäre außer Kraft.

Beharrt Brüssel auf Einhaltung der Verordnung, dann landet der Bananenfall vor dem Verfassungsgericht. Den Richtern bliebe nichts anderes übrig, als - in Anlehnung an ihre bisherige Rechtsprechung - mit einem höchstrichterlichen Spruch die Anwendung von geltendem EU-Recht in Deutschland zu untersagen. »Da droht ein Präzedenzurteil«, so ein Bonner Regierungsjurist, »das die Beziehung Deutschlands zu Europa verändern würde.«

Eine Flut von ähnlichen Entscheidungen stünde an. Die bisher übliche Automatik, wonach europäisches nationalem Recht vorgeht, wäre ausgehebelt, das Bundesverfassungsgericht als Schiedsrichter in EU-Sachen etabliert. »Was das für die Währungsunion bedeutet, daran mag ich gar nicht denken«, sorgt sich ein Beamter in Theo Waigels Finanzministerium.

Zusätzlich kommen die Brüsseler Bananenregulierer immer mehr unter Druck aus Übersee. Auf Betreiben des US-Bananenproduzenten Chiquita droht die amerikanische Regierung Europa mit Sanktionen, falls die Gatt-widrige Regelung nicht beseitigt wird. Bis zum 17. Oktober gibt Präsident Bill Clinton den Europäern Zeit, ihr Bananenregime zu überdenken. Danach will die EU vor der Welthandelsorganisation WTO anklagen lassen.

In einem internen Papier der Kommission wird das wahrscheinliche Ergebnis vorweggenommen. Die Gemeinschaft habe großes Interesse daran, nicht vor die WTO zitiert zu werden, heißt es da, eine Niederlage sei sicher.

Vertraulich hat EU-Kommissar Fischler dem Bonner Wirtschaftsminister Günter Rexrodt brieflich angedeutet, wie er sich die Lösung des Problems vorstellt. Er ist bereit, auf alte deutsche Forderungen einzugehen. Das Kontingent an Dollar-Bananen könnte bei einer solchen Lösung derart stark angehoben werden - zum Beispiel auf jährlich drei Millionen Tonnen -, daß es seine regulierende Wirkung in der Praxis verlieren würde. Wenn gleichzeitig der 30prozentige Lizenzanteil derjenigen Importeure, die keine Dollar-Bananen verkaufen, auf die ursprüngliche Importmenge festgeschrieben würde, käme zudem ein deutlich höherer Anteil der zusätzlichen Menge den deutschen Importeuren zugute.

Noch legt sich der Franzose Chirac quer, er will seine Bananenbauern nicht der überlegenen Konkurrenz aus Südamerika aussetzen. Doch für den Hamburger Bananenhändler Port und seine Kollegen ist schon jetzt alles Banane. Gestützt auf das Hamburger Finanzgericht, bringen sie tonnenweise die Lieblingsfrüchte der Deutschen ins Land.

Wenn jemand versuchen sollte, das zu stoppen, so der streitbare Port, »dann sind wir am nächsten Tag in Karlsruhe.« Y

Die Bananen-Regulierer stehen vor einer fast unlösbaren Aufgabe

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