Pfanddekret Aldi muss fremde Flaschen annehmen
Berlin - Discountgeschäfte sollen ab 2005 auch Einwegflaschen anderer Anbieter zurückzunehmen. Das beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch mit der Verabschiedung der neuen Verpackungsverordnung. Durch den Wegfall der so genannten Insellösung erhofft sich Berlin, dass die EU-Kommission ihre vorsorglich beschlossene Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) fallen lässt.
Bundesumweltminister Jürgen Trittin erklärte: "Verbraucherinnen und Verbraucher müssen nicht mehr zwischen der Aldi-Flasche, der Lidl-Flasche und der Plastikflasche unterscheiden, die sie am Bahnhof oder an der Tankstelle gekauft haben."
Die neue Verordnung regelt ein einheitliches Rücknahmesystem mit 25 Cent Zwangspfand nicht nur für Bier und Mineralwasser, sondern auch für alle Erfrischungsgetränke und Alkopops in Einwegverpackungen mit 0,1 bis 3 Liter Füllvolumen. Milch, Wein und Fruchtsäfte bleiben ausgenommen, ebenso ökologische Verpackungen wie Getränkekartons und Standbodenbeutel.
Ein Schuss Alkohol befreit nicht vom Pfand
"Die Eistee-Dose ist genauso pfandpflichtig wie die Cola-Dose und die Bier-Dose. Durch einen Schuss Alkohol kann man sich nicht - wie bisher - vom Dosenpfand befreien", sagte Trittin.
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Einzelhandel und Abfüller kritisierten die Entscheidung. Einzelhandelssprecher Hubertus Pellengahr sprach von einer "Mogelpackung, die Trittin durchs Kabinett gebracht hat". In vielen Fällen müsse der kleine Handel die Verpackungen zurücknehmen, die Kunden an Tankstellen oder Großanbietern auf der grünen Wiese erworben hätten.
Die Bundesregierung geht dennoch davon aus, dass die Verordnung in Kürze nicht nur durch den Bundestag, sondern auch den Bundesrat geht. Gerade erst hatte eine Ländermehrheit bei einer Anhörung im Bundesumweltministerium ihre Zustimmung auch zur umstrittenen Abschaffung der Insellösungen signalisiert.